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und binden, Sünden vergeben und Sünden behalten können, weil sie die Gabe des heiligen Geistes, die Gabe, Geister zu unterscheiden, gehabt hätten; wir aber, weil wir diese Gabe nicht hätten, könnten Bußfertige und Unbußfertige nicht mehr unterscheiden, also auch niemanden mehr gültig absolvieren. Die Gabe der Absolution ist keineswegs an jene Gabe, Geister zu unterscheiden, gebunden; diese diente insbesondere zur Aufrichtung der Kirche, die Welt durch Beispiele, wie jenes Ananias und seines Weibes Sapphira, auf die h. Apostel als außerordentliche Gesandte des HErrn aufmerksam zu machen; jene hingegen dient insbesondere zur Stärkung, Reinigung und Erhaltung der Kirche. Wenn daher der HErr, welcher den Dienst der h. Apostel so gesegnet hatte, daß über ihren Gräbern bereits die Kirche festgegründet stand und sein Gnadenreich über denselben wie ein Paradies blühte und Früchte trug, hierauf jene außerordentliche Gabe des h. Geistes wegnahm: so ließ Er ihr desto gewisser h. Wächter, welchen die ordentliche Gnadengabe der Schlüssel vertraut war, daß nicht ohne Unterschied jedermann zum Verderben der Kirche ein- und ausgelassen würde und in ihrem Reiche walten dürfte. Oder wäre es Ihm zuzutrauen, daß Er der ersten Kirche, welche ohnehin Geistes und Lebens die Fülle hatte, auch noch jene Schlüsselgewalt verlieh, um sie der nachher so oft krankenden, von allen Übeln der letzten Zeit betroffenen, besonderer Stärkung so notwendig bedürfenden

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Wilhelm Löhe: Einfältiger Beichtunterricht für Christen evangelisch-lutherischen Bekenntnisses. Kommissionsverlag der Buchhandlung der Diakonissenanstalt, Neuendettelsau 1900, Seite 52. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Beichtunterricht_(4._Auflage).pdf/54&oldid=- (Version vom 17.7.2016)