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muss, der der beste zu sein scheint. Hiebei stellt sich aber ein fataler Umstand ein. Die äussere Form des alten Abdruckes will insgemein nicht mehr zur neueren Methode passen und der Editor hat also nur zwischen zwei Übelständen die Wahl. Entweder nimmt er die ihm nöthig scheinenden formellen Veränderungen vor, was ihn aber in die Lage versetzt, bei Abmangel des Originals, seine Correcturen nur auf Aussendinge erstrecken zu dürfen, oder er behält die ältere Redaction unverändert bei, wodurch dann eine gewisse Ungleichmässigkeit entsteht. Sollte aber nicht gleichwohl das letztere Verfahren vorzuziehen sein? Ich erlaube mir auf ein Analogon zu verweisen. Man hat ja insgemein keinen Anstand genommen, späte deutsche Versionen verloren gegangener, in lateinischer Sprache abgefasst gewesener Urkunden, in neuere Urkundenbücher aufzunehmen, obgleich man in diesem Falle ganz bestimmt weiss, dass man, unter Voraussetzung richtiger Übersetzung, zwar den Inhalt, aber von der Form der Urkunde nur ungemein wenig erhält.

Die Verbesserungen welche man sich bei älteren Drucken, deren Urschrift wie gesagt nicht mehr vorhanden oder nicht zugänglich ist, allenfalls erlauben darf, werden sich höchstens auf die Beseitigung überflüssiger grosser Anfangsbuchstaben, des ae wenn

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 32. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/39&oldid=- (Version vom 1.8.2018)