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Tage das Rauchen aufgeben kann, wenn seine Frau infolge Erkältung vom Husten gequält wird, ob er nicht der alten Mutter viel Arbeit erspart, wenn er nicht die Zigarrenasche überall umherstreut oder wenn er sich die Füße im Flur gehörig säubert, ob es nicht besser ist, von 2-4 nachmittags nicht Klavier zu spielen und nicht die Zimmer dann gerade aufzuräumen, da die Unterwohner alte Leutchen sind, die Mittagschlaf halten möchten – und so weiter – und so weiter. –

Und als zweites Gebot möchte ich hier hinstellen:

Seid wahr!

Mit kleinen Unaufrichtigkeiten fängt es an und lawinengleich wächst die Unwahrhaftigkeit zur raffinierten Lüge.

Seid wahr gegeneinander! – Das ist schon mehr ein Gebot der Sittlichkeit; und spielt doch auf das Gebiet des Anstandes hinüber.

Gerade in Ehen haben Lügen schon verheerend gewirkt. Auch im gesellschaftlichen Leben, im Verkehr, rufen sie ein gegenseitiges Mißtrauen, eine Unsicherheit einer dem anderen gegenüber hervor, die unser unwürdig sind.

Hierzu gehört auch der Klatsch, das Durchhecheln des lieben Nächsten, das Weitertragen von Gerüchten von Tür zu Tür. Der anständige Mensch lehnt ein solches Gespräch, dessen Inhalt sich auf Bekannte bezieht und nach Klatsch aussieht, einfach ab.

Gewiß – es gibt eine Art Lügen, denen wir uns nicht entziehen können. Ich erwähne da nur das „Sich verleugnen lassen“. So und so oft kommt uns ein Besuch sehr ungelegen. Wir wissen: es sind nur Müllers, die uns die Antrittsvisite machen. – Wir schicken das Hausmädchen hinaus und lassen bestellen: Die Herrschaften sind leider nicht zu Hause. – Das nimmt bei Visiten kein Mensch übel. Im Gegenteil: man ist froh, wenn man zu Leuten kommt, die sich verleugnen lassen. – Darüber später noch einiges. –

Und als drittes Gebot:

Sucht anderen Freude zu machen!

Empfohlene Zitierweise:
W. von Neuhof: Wie benehme ich mich?. Verlag moderner Lektüre G.m.b.H., Berlin 1921, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_benehme_ich_mich.pdf/29&oldid=- (Version vom 1.8.2018)