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daß zum Zeichen derselben auf dem Hofe nie ein Erbe männlichen Geschlechts solle geboren werden. Sein Fluch ist bis auf den heutigen Tag eingetroffen; es werden Mädchen genug auf dem Hofe geboren, aber kein Knabe; auch der jetzige Besitzer ist von einem anderen Hofe.

(Mündlich.)


IX.


Der Mann mit dem Grenzsteine.

In der Schwerter Feldmark hat vor langen Jahren ein Mann einen falschen Grenzstein gesetzt, und einen langwierigen Prozeß darüber geführt, den er aber gewonnen, weil er falsche Zeugen bestochen hatte. Zur Strafe dafür muß er nun jede Nacht den Grenzstein auf seinen Schultern tragen, und damit in der ganzen Feldmark umhergehen. Viele Leute haben ihn schon so gesehen. Der Grenzstein glühete und alle Augenblicke fiel er damit nieder, aber von sich werfen konnte er ihn nicht, und weil das Feuer des Steins ihn brannte, sprang er wieder auf und eilte weiter, wobey er ächzte und ausrief: Wo soll ich mit dem Grenzsteine hin?

(Mündlich.)


Empfohlene Zitierweise:
H. Stahl alias Jodocus Temme: Westphälische Sagen und Geschichten. Büschler'sche Verlagsbuchhandlung, Elberfeld 1831, Seite 274. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westph%C3%A4lische_Sagen_und_Geschichten_274.png&oldid=- (Version vom 9.9.2019)