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stirbt, und ihm die Augen zugedrückt sind, muß der Besitzer des Hauses unverzüglich zu seinem nächsten Nachbarn gehen, und es diesem ansagen: Der und der in seinem Hause sey so eben gestorben. Dieser nächste Nachbar muß eben so eilends wieder zu seinem nächsten Nachbarn gehen und ihm dasselbe ansagen; und dieser wieder zu dem seinigen, und so weiter bis es an den letzten Mann im Dorfe kommt. Dieser Letzte alsdann muß zu dem nächsten Eichbaume gehen, der bey seinem Hause steht, und es diesem mit lauter Stimme ansagen. Thut er das nicht, so hat er gewiß bald eine Leiche im Hause.




III.


Das Hexenbeschwören.


Wie in ganz Deutschland, so gibt es auch besonders in Westphalen viele boshafte Hexen, die sich damit abgeben, ihren Nachbaren Kühe, Pferde, Butter u. d. g. zu behexen. Selten gelingt es, eine solche Hexe auszumitteln. In dem Dörfchen Lethmate unweit Iserlohn hat man aber, wenn eine Kuh, ein Schwein oder ein anderes Thier stirbt, oder wenn die Milch verdirbt, oder die Butter nicht geräth, oder sonst ein Unglück geschieht, folgenden einfachen Gebrauch, um zu erforschen, ob und welche Hexe hieran Schuld sey:

Es treten ihrer zwey, der Beschädigte und noch Einer, in einem verschlossenen Stübchen zusammen, und nehmen einen Schlüssel, der ein geerbter seyn muß, und der im Blatte ein Kreuz hat; den Schlüssel

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H. Stahl alias Jodocus Temme: Westphälische Sagen und Geschichten. Büschler'sche Verlagsbuchhandlung, Elberfeld 1831, Seite 126. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westph%C3%A4lische_Sagen_und_Geschichten_126.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)