fälschlich in den Mund legt und die in der plumpen Formel gipfelt: alle sollen »gleich« sein! Auf Aufhebung aller individuellen Variation, die allein das Leben reizvoll und beziehungsreich gestaltet, zielt weder die Frauenbewegung noch die Sozialdemokratie ab, indem sie gleiche oder einander analoge wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten für jedes Individuum verlangen. Nach Weininger hat aber das »echte« Weib gar nicht die Fähigkeit zu diesem Emanzipationsziel (das glücklicherweise gar nicht existiert, ihn aber das wahre und rechte dünkt) zu gelangen. Das »echte« Weib ist das, welches kein oder nicht genug »M« in sich hat, während hingegen alle Frauen, die irgendwie geistig oder künstlerisch hervorragen, dies lediglich dem starken Einschlag an »M« danken, der in ihnen steckt! Eine für den, der sie handhabt, ebenso bequeme, als für den, dem sie zugemutet wird, kuriose Logik!
Es scheint wahrlich ein ebenso billiger als terroristischer Spaß – alles das, was klug, tüchtig, hervorragend an Frauen ist (da es nun einmal doch nicht wegzuleugnen und wegzudisputieren geht), dem in ihnen wirksamen Anteil an »M« zuzuschreiben – und alles Kleine, Feige, Schwache der männlichen Menschheit einfach ihren Prozentsatz an »W« zu nennen! Eine Debatte über solch eine These wäre mehr als lächerlich, da das leere Aufeinanderdröhnen selbstkonstruierter Fiktionen sie selbst und ihren Wertgehalt genügend charakterisiert. Wo sich diese Fiktionen gar in der Wirklichkeit nach Beweisen umsehen, werden sie immer erfinderischer und immer humoristischer. So seien z. B. hervorragende, bedeutende Frauen auch durch »ein körperlich dem Manne angenähertes Aussehen« erkennbar! Ein Lachen allein kann die Antwort auf diese Behauptung bilden, der ein einziger Blick in die Wirklichkeit widerspricht.
Grete Meisel-Heß: Weiberhaß und Weiberverachtung. Die Wage, Wien 1904, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Weiberhass_und_Weiberverachtung.djvu/21&oldid=- (Version vom 1.8.2018)