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28. Juni 1510 dem Bürgermeister und Rat die Landgrafschaft im Sisgau zu Lehen.

Damit schien Ordnung geschaffen. Aber sie ruhte noch immer auf unsicherm Grunde. Sowohl die Ämter Liestal Waldenburg Homburg als die Landgrafschaft waren mit Pfandsummen beladen. Sie konnten nur gleichzeitig gelöst werden; aber die Lösbarkeit selbst bestand zu Recht.

Das war Basler Herrschaft im Sisgau, an der Schwelle der großen politischen Zeit. In keinem Sinn eine ganze Herrschaft. Den völligen Ausbau dieser Territorialmacht zu unterlassen war unvereinbar mit der Art des damaligen Stadtregimentes. Gerade hier im Sisgau erschien solcher Ausbau als dringlich, aber auch als am besten ausführbar; Termine und Mittel konnten hier sozusagen einseitig frei bestimmt werden.

Die kleinen ergänzenden Erwerbungen sind rasch im Vorbeigehen zu nennen: die Sicherung eines Vorkaufsrechtes auf den Strübin'schen Rechten in Ziefen und Lupsingen 1515; der Kauf der Hertensteiner Gefälle in Diegten Eptingen Thürnen usw. 1520; der Kauf eptingischer Waldung 1521. Uns beschäftigen nur die größern Aktionen.


Zunächst die Übernahme der Feste Wildenstein im Amte Waldenburg.

Als die der Grenze am nächsten gelegene wehrhafte Burg in diesen Gebieten bereitete sie dem Nachbar Solothurn eine große Versuchung. In Büren Sewen Hochwald und auf Dorneck war er schon mächtig; wie rasch war über den Holzenberg und Ziefen der Wildenstein zu erreichen. Und Eile war geboten. Die Zeitumstände drängten. Seit dem Januar 1499 war Krieg, im März hatten die Schweizer am Bruderholze gesiegt, in den ersten Tagen des Aprils waren Basler Gesandte in Solothurn, um die Neutralität Basels begreiflich zu machen. Aber man begriff sie nicht und handelte selbst. Während in der Ratsstube diskutiert wurde, tat Solothurn den Schritt in den Basler Sisgau hinein. Am 12. April 1499 nahm es den Ezechiel Bär, einen der Söhne des verstorbenen Eigentümers von Wildenstein, des Professors Johannes Bär, als Bürger an; Bär stellte das Schloß in den Schirm der Stadt Solothurn und öffnete es ihr. Sofort erhielt es eine solothurnische Besatzung, und unzweifelhaft war Solothurn entschlossen, aus dem Öffnungsrecht Eigentum zu machen.

In letzter Stunde noch, im Dezember 1499, vermochte Basel diesen Einbruch in sein Gebiet zu hindern. Was es beim Sturze der früheren Schloßherren vor Bär, der Rieher, leicht hätte tun können, fiel jetzt natürlich schwerer. Aber es war eine Notwendigkeit. Im Geheimen, durch den Ratsherrn

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 57. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/78&oldid=- (Version vom 1.8.2018)