Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 3.pdf/398

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Not und die Erbitterung über das stete Wachsen der fiskalischen Maßregeln hatten zum Aufstande getrieben, und in das eigene enge Erlebnis hinein drang noch die ungeheure Anregung allgemeiner Zustände.

Was nunmehr, da die Bauern wieder zu Hause das Feld bestellten, am Konferenztische zur Sprache kam, war, daß das Landvolk die Herren von Basel als seine natürlichen Obern anerkannte, aber Wiederherstellung des alten Brauches sowie Befreiung von der Leibeigenschaft verlangte.

Zahlreiche Akten zeigen uns den mühevollen und immer wieder gehemmten Gang dieser Unterhandlungen. Die eidgenössischen Vermittler ziehen sich zurück, nachdem sie am 8. Mai der Stadt und den Ämtern den Entwurf eines Vertrages mitgeteilt haben. Von da an handelt es sich nur noch um das Hin und Her zwischen Diesen. Kleiner und Großer Rat stellen Grundsätze auf und geben Instruktionen. Die Gesandten verhandeln mit dem Ausschuß, aber auch mit einzelnen Vogteien. Die Stimmungen wechseln. Wir stellen uns dabei vor, wie Vieles den Räten in diesen Maiwochen durch den Kopf geht: die Liquidation der städtischen Aufruhrsache, die Vermittlung im großen oberrheinischen Bauernkriege; um sie her ist, jedenfalls laut genug sich äußernd, der Unwille der Städter, die in ihrer Bauernverachtung diese Art nachsichtigen Paktierens nicht begreifen.

Endlich Ende Mais fanden sich Herrschaft und Untertanenschaft auf einem Punkte zusammen; er stellte das Äußerste dar, das den Bauern zu erlangen, dem Rate zu gewähren möglich war.

Die Mehrzahl der Konzessionen waren schon am 8. Mai durch die Vermittler empfohlen worden: die Aufhebung des kleinen Zehnten, des bösen Pfennigs, des geistlichen Gerichtes und Bannes, der Rütizinse, der Ungenossame und des Todfalles, des Mühlebannes; die an gewisse Vorbehalte gebundene Freigebung von Beholzung Jagd Vogelfang Fischerei; die Milderung der Frohnden; die Bestimmung des großen Zehnten für die Pfarrerbesoldung; die Berechnung der Steuer nach der Bevölkerungszahl.

Hierüber hinaus verstand sich der Rat zur förmlichen Aufhebung der Leibeigenschaft. Dagegen hielt er fest am Salzmonopol, sowie am Kornzoll und Kornungeld; am Weinungeld bewilligte er eine mäßige Reduktion. Auf die Begehren politischer Art trat er nicht ein.

Damit und mit der Gewährung der bis zuletzt noch umstrittenen Amnestie war der Friede geschlossen. Die Bauern hoben ihren Bundeseid vom 3. Mai wieder auf und schworen, der Obrigkeit gehorsam zu sein, keine Versammlung noch Vereinigung zu machen und die Friedensartikel zu vollziehen. Sie erhielten, jedes Amt für sich, am 30. Mai bis 2. Juni die

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 377. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/398&oldid=- (Version vom 1.8.2018)