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In Drang und Mühsal sehen wir den Rat den Kampf führen. Nicht um das Konzil. Es handelt sich um die Beschirmung eines Verfolgten und um Wahrung des Asylrechtes der Stadt. Dieselben Männer, denen wir die Bemeisterung all der schweren Aufgaben dieser Zeit verdanken — Heinrich Zeigler, Lienhard Grieb, Hans Irmi, Anton von Laufen usw. — sind auch jetzt die Tätigen, in Basel, in Rom, in der kaiserlichen Hofburg, in Innsbruck, bei der Niedern Vereinigung, bei den Eidgenossen usw.; sie leiten das Geschäft durch alle Nöte lokaler Widerstände und Parteiungen und durch die Gefahren der von allen Seiten her damit verbundenen europäischen Politik. Zuletzt ist es doch das Verhältnis der Stadt zum Reiche und ihr Streit mit dem Bischof, der dem Handeln auch in dieser Konzilssache die Richtung gibt. Immerfort beruft sich der Rat den päpstlichen Befehlen gegenüber darauf, daß er zunächst dem Kaiser untertan sei und nach dessen Weisungen verfahre. „Wenn ich dem Papste den Krainer ausliefere, so ziehe ich mir den Kaiser auf den Hals, was unleidlich wäre“, sagt er sich. Wie er auch hiebei soweit als möglich nur Zug um Zug tut und seinen Gehorsam nach dem Maße mißt, mit dem ihm eine Reichsforderung erlassen oder Hilfe gegen Caspar geleistet wird, ist seine Sache.

Zuletzt freilich sieht der Rat ein, daß er Interessen zu retten hat, die wichtiger sind als das dem fremden Unruhmacher gegebene Wort; er erkennt, mit dieser Geleitszusage einen Fehler begangen zu haben; er versteift sich nicht auf Konsequenz, sondern quittiert die gemachte schlimme Erfahrung mit dem Beschlusse vom 11. August 1483, hinfort Niemandem mehr Geleit „für den Papst noch für den römischen Kaiser“ zu geben.

In berechneter Steigerung setzte die Kurie ihre Kampfmittel in Gebrauch. Zu Beginn Septembers 1482 verfügte Kettenheim das Interdikt über die widerspänstige Stadt, dann kam der öffentliche Anschlag dieses Interdiktmandats in Basel, dann Verkündigung und Anschlag auch in der Nachbarschaft. Nach Kettenheim griff Bischof Angelus ein; er zitierte die Basler vor seine Schranken nach Rheinfelden, und am 21. November erklärte er ihre Exkommunikation, die Konfiskation ihres Besitzes, die Vernichtung ihrer Rechte und Privilegien.

Der Rat antwortete auf jede dieser Verfügungen mit einer Appellation an den Papst, mit der stets wiederholten Erklärung, daß Basel die besten Gesinnungen gegen den päpstlichen Stuhl hege, nicht ungehorsam und nicht rebellisch sei und durch die auf kein päpstliches Mandat sich stützenden Drohungen und Zensuren des Kettenheim usw. unbillig belästigt werde.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 880. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/359&oldid=- (Version vom 4.8.2020)