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helfen mußten, damit dort ein ordentlicher und volltönender Gottesdienst zu Stande kam. Daher auch ihre Gleichstellung mit den Domherren in Statuten und Einungbriefen. 1289 wurden die Kaplaneien bezeichnet, deren Kapläne zu diesem Dienste genommen werden sollten; es waren sechszehn. Ihre Aufgabe war, täglich bei Messe und Stundengebet im Chore mitzuwirken; doch durften sie deswegen die Pflichten an ihren eigenen Altären nicht versäumen.

Aus der Reihe dieser sechszehn Chorpfaffen wurde die kleine Kerntruppe der vier assisii chori ausgeschieden; ihnen lag das Messesingen am Hochaltar, sowie das Tonangeben und Führen beim Vortrage der Psalmodieen u. dgl. ob. Sie waren durch Einzelheiten der Tracht ausgezeichnet und konnten als die Häupter der Kaplanenschaft gelten; Erlasse des Bischofs an diese Gesamtheit wurden z. B. 1368 und 1371 an einen der assisii adressiert.

Einzelne Kapläne hatten ihre besondern Besorgungen beim Kultus oder eigene Rechte; es waren dies die durch das Alter oder spezielle Beziehungen ihrer Pfründen ausgezeichneten Kapläne des Marienaltars und der Altäre in der Krypta sowie der zum Seelenheil der Königin Anna und ihrer Söhne gestifteten Präbenden, die capellani regine.

Auch an diejenigen Kapläne muß erinnert werden, die dem Hochstift noch in eigentlichen Beamtungen dienten – als Kanzler oder Generalvikar des Bischofs, als Schaffner Fabrikmeister Dormenter usw. – oder Hauskleriker und Familiaren bei einem Kanonikus waren. Sie blieben dabei jedenfalls ganz im Bereiche der Münsterwelt, und das Erfüllen dieser Dienste ging zusammen mit ihren sonstigen Pflichten.

Bei aller Mannigfaltigkeit, in die sich der Schwarm der Kapläne löst, zeigt sich uns zuletzt doch noch eine Form des Gemeinsamen, ein Verband: die Bruderschaft St. Johanns auf Burg.

Als ihr Charakteristisches kann gelten, daß sie außerhalb des Münsters und seiner Gottesdienste stand, daß sie keine hierarchische Ordnung war, sondern eine genossenschaftliche, daß sie nur innern Geschäften und persönlichen Interessen diente.

Ihr Sitz war die St. Johannskapelle auf dem Münsterplatz, die in frühester Zeit der Kathedrale beigegebene Taufkirche. Von dieser Kirche abhängig d. h. für den Empfang der Taufe und für den Besuch des Gottesdienstes an Hauptfesten auf sie angewiesen scheinen in jener Anfangszeit außer der Stadt die Gemeinden Muttenz Münchenstein Pratteln Hochwald Oberwil Allschwil Hüningen gewesen zu sein, wogegen der Geistliche von St. Johann

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 662. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/141&oldid=- (Version vom 4.8.2020)