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bei der Stromschnelle angewiesen war. Im Allgemeinen hielt es auch ihnen gegenüber an der Schließung des Rheines fest, konzedierte jedoch, daß sie jederzeit Eisen- und Holztransporte aus der Laufenburger Gegend, ferner zur Zeit der Zurchacher Messen und der großen Wallfahrten nach Aachen und St. Niclausport Leute und Gut rheinabwärts auch über Basel hinaus selbst führen und nur gehalten sein sollten, einen Basler Steuermann ins Schiff zu nehmen.

Alles dies läßt uns die Funktion der Basler Schifflände erkennen. Wir sehen die Stadt im Gewühl eines Flußlebens von außerordentlichem Reichtum. Aber das Umschlagsrecht, das sie übt, hat seinen Wert vor Allem als erster Akt einer Stromherrschaft. Das für Basel wichtige Rheingebiet war das bei seiner Brücke beginnende, und die Betrachtung dieses Zustandes gewinnt Reiz, weil hier die Basler Schiffahrtspolitik in Kollision geriet mit Ansprüchen und Rechten andrer Rheinstädte. Vor Allem Straßburgs.

Straßburgs Sinn ging hoch, ging auf Niederdrückung der mächtigen Rivalin am Oberrhein. Es wollte über Basel hinweg, oberhalb Basels, frei dingen und fertigen können und zu gleicher Zeit den Basler Schiffern den Mittelrhein unterhalb Straßburgs nehmen. Es strebte vielleicht darnach, den Gotthardtransit schon in einem obern Gewässer abzufangen und Basel auf den Lokaldienst Basel-Straßburg einzuschränken.

Basel dagegen beanspruchte, für den ganzen untern Stromlauf, ohne Beschränkung, frei bis zum Meere, der Beginn zu sein, wie es für das Oberland der Schluß war. Es machte das gewaltige Vorrecht geltend, das ihm seine Lage gab.

Aber das waren nicht ursprüngliche Gegensätze.

Das XIV. Jahrhundert stand noch unter der Herrschaft der Schiffahrtsfreiheit. Nicht nur die Basler erinnerten sich, damals mit Schiffen und Kaufmannsgut ungehindert den Rhein hinab gefahren zu sein bis Köln. Auch Luzerner Schiffer bezeugten dies. Mit Ausnahme der Zölle hatten sie nirgends ein Hindernis gefunden und nur, wo es ihnen paßte, nach freiem Willen Steuerleute genommen.

Kurz nach Beginn des XV. Jahrhunderts aber zeigten sich Änderungen dieser Zustände. Ein allgemeines Wachstum der territorialen Kräfte war hiebei wirksam. Wie die Freiheit des Rheins vordem durch Zölle verkümmert worden war, so nun durch Transportrechte. Jede Ufermacht, die keck und stark genug war, strebte darnach, im Verlauf dieser Umgestaltung auch ihrerseits etwas zu erlangen.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 491. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/512&oldid=- (Version vom 20.11.2016)