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Auf dem Basler Rheine fuhren auch die zu Spinnwettern zünftigen Flößer und Holzkäufer (Holzhändler), die ihre Hölzer Dielen Rebstecken usw. frei von den Schiffleuten rheinab führen wollten; 1495 bestätigte demgegenüber der Rat das Steuerrecht der Schiffleute.

Sodann die Schiffer aus dem Oberland, von den „vier Wassern“ (dem obern Rhein, der Are, der Reuß, der Limmat). Während noch der Zunftbrief von 1354 den Baslern ausdrücklich jede Hinderung Fremder am Rheingebrauch untersagte, sehen wir fünfzig Jahre später ein Basler Schiffahrtsmonopol sich bilden und die Flußfreiheit verdrängen. Ohne Zweifel im Zusammenhang mit der allgemeinen Entwickelung. Es sind die Jahre der Territorialbildung, eines hochgesteigerten Machtgefühls. Die Vereinigung der rechtsrheinischen Stadt mit dem alten Basel vollendete die Strombeherrschung, und diese sollte nun gelten auch in den Schiffahrtsordnungen. Es war zugleich ein Anspruch, den die natürlichen Zustände stützten. Bei Basel änderte sich der Rhein, und die Schiffahrt bedurfte von diesem Punkt an ortsansässiger, den steten Wechsel des Strombetts kennender Führer sowie andrer Fahrzeuge. Basel konnte dem Oberland gegenüber in der Tat behaupten, daß bei ihm erst die Großschiffahrt beginne und ohne seine Mitwirkung nicht vonstatten gehen könne. Das Oberland nahm dies um so eher hin, da auch die Basler, wie die Straßburger, kein Recht hatten, in den obern Wassern Schiffe zu rüsten und fortzuführen. Die Zürcher setzten ihren „Niederwasserschiffern“ hier die Grenze.

Praktisch führte dies zunächst zum Schiffwechsel in Basel. An Stelle der Glarner und Walenstadter Schiffe, der Seenauen usw. mußten für die Talfahrt längere schmälere stärkere Schiffe treten; eine Güterlast, die von oben her in zwei Schiffen kam, konnte in einem einzigen Boote stromab geführt werden. Daher die Ordnungen über Vorwegkauf oder Gemeinschaftskauf von Oberländer Schiffen, die Klagen über Preisdrückerei der Basler, über Ringbildung der Oberländer.

Von größter Bedeutung aber war, daß Basel das Umschlags- und Lotsenrecht übte. Es ließ in der Regel keine Schiffe durchpassieren, sondern nötigte sie zum Anlegen und gab für die Weiterfahrt Basler Schiffleute und Steuermann. Wir finden auch nicht, daß die Oberländer sich dem widersetzten. Wenn sie mit den Basler Schiffern zu streiten hatten, so ging es um die Ladung der Schiffe, den Steuerlohn u. dgl. m.

Nur mit Laufenburg hatte Basel ein besonderes Verhältnis. Hier scheinen gewisse Rücksichten mitgewirkt zu haben, indem Basel für seine eigenen, von oben herab kommenden Transporte auf die Hilfe der Laufenknechte

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 490. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/511&oldid=- (Version vom 20.11.2016)