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erst 1373 an die Stadt über. Aber schon 1359 konnte der Rat mitteilen, daß er hier zwei Niederlagshäuser habe und in ihnen Lagergeld erhebe, und seine Rechnungen führen das Lagergeld als Einnahme auf, als die Häuser, in denen es erhoben wurde, den Ballhof und das Salzhaus.

Das Ballhoflagerhaus heißt 1372 auch hospicium und diente als Meldestelle, zugleich als Absteigequartier für die Mailänder Kaufleute. Wie ausgedehnt dieser Verkehr und namentlich wie intensiv die Beteiligung der Stadt dabei war, ergibt sich daraus, daß sie 1359 neben Ballhof und Salzhaus noch die Herberge zur Judenschule besaß und auch in ihr italiänische Waren lagern ließ.

Wir beachten: der Rat erhebt nur ein Lagergeld. Gleich der übrigen städtischen Polizei und Aufsicht scheint auch die Sorge für die Sicherheit des Kaufmannsgutes Sache des Rates geworden zu sein, der nun das Lagerhaus verwaltete, aber deswegen nicht auch in das alte Zollrecht des Bischofs eingriff. Es war ein Übergangszustand, der nicht lange dauern konnte. 1373 erwarb der Rat vom Bischof das Recht der Fronwage, des Pfundzolls und anderer Zölle, und Alles fügte sich nun zur geschlossenen Hoheit.

Die notwendige Folge war die Ersetzung des Ballhofs durch ein ihm benachbartes großes, den Birsig überlagerndes und seine Tore auch an der Freienstraße öffnendes Kaufhaus. Dieses Kaufhaus, curia mercadancie, wurde durch die Stadt in den Jahren 1376—1378 erbaut.

Daneben bestand der Ballhof als Lagerhaus und Herberge, wie es scheint auch als städtisches Magazin für Baumaterialien Eisen usf., weiter, bis der Rückgang des Handels den Rat veranlaßte, sich dieser Liegenschaft zu entäußern. 1423 verkaufte er sie an die Krämerzunft, die hier ihr Zunfthaus einrichtete, unter Beibehaltung der vorhandenen Raumdispositionen; der offene Hof in der Mitte und die rechts und links ihn begrenzenden Gebäude, die über dem Hof durch Gallerien oder Umgänge verbunden waren, zeigten bis in die neueste Zeit herab die Gestalt des alten Ballhofs.

Das Kaufhaus — mit der für die meisten Güter des Rheinverkehrs bestimmten Filiale Salzhaus — hatte verschiedene Funktionen:

1. Es war Lagerhaus, Pack- und Laderaum für Durchgangsgüter, die während kurzer Zeit hier eingestellt wurden. Ein Zwang zur Niederlage bestand nicht, ein eigentliches Stapelrecht wurde nicht geübt, allerdings durch hohen Zoll der Transit gewisser Güter (Schürlitz Linwat Beuteltuch Spezereien) gehemmt. Dagegen besaß das Kaufhaus das Niederlagsmonopol. Kein Fremder wurde gezwungen, hier Halt zu machen und sein Gut zu lagern; aber wenn er dies tun wollte, konnte er es nur im Kaufhause tun.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 478. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/499&oldid=- (Version vom 20.11.2016)