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und ihre Skulpturen selbst bemalten und vergoldeten. Die Andern mußten sich zu helfen wissen. Sie benützten gegebenen Falles vorhandene Vorlagen; oder wenn ein Glaser die Visierung nicht selbst machen konnte, so mochte er hiefür einen Maler dingen, einen fremden aber nur dann, wenn die hiesigen Maler ihm ihre Hilfe versagten. In solcher Weise ergänzten sich die Gewerbe. Aber nur um so bestimmter suchten jetzt Zunft und Rat ihre Verschiedenheit geltend zu machen; glasen sollte der Maler nicht und der Glaser nicht malen. Nachdrücklich wurde dies 1488 als Regel erklärt, allerdings gleichzeitig mit dem Ausnahmebeschluß zu Gunsten des Bartholome Rutenzwig, dem beide Handwerke weiter zu treiben gestattet wurde.

Die Familien Glaser — in der Antoni Glaser, Schöpfer der Standesscheiben im Rathause, am deutlichsten erkennbar ist — und Han scheinen die Basler Glasmalerei bis weit ins XVI. Jahrhundert hinein beherrscht zu haben; neben ihnen treten noch hervor Rudolf von Eltvil, Hans von Worms, Hans Galizian, Heinrich von Kaiserswerd, Jakob Gutsmuts u. A. Näher bekannt wird uns nur Heinrich Wolleben. Dieser machte 1505 geltend, daß er bei seinem Eintritt in die Zunft denjenigen Glasern gegenüber, die für die Visierungen Maler nötig hätten und solche nicht finden könnten, sich ein Monopol solcher Arbeit gesichert habe; als die Zunft dies ablehnt, verlangte er die Erlaubnis zur Flachmalerei außerhalb der Stadt. Auch dies weigerte ihm die Zunft, da er Glaserwerk treibe; der Rat bestätigte den Entscheid, und nun verließ Wolleben Basel. Erst 1526 finden wir ihn in Zug wieder, alt krank und arbeitsunfähig, und der Basler Rat wurde bei eidgenössischem Rechte, demzufolge jedes Ort die Seinen versehen solle, zur Übernahme dieses versorgungsbedürftigen Bürgers aufgefordert.


Wie das Handwerkliche und Zünftige zum Künstlerischen und Persönlichen wachsen konnte, war wiederholt zu beobachten. Am stärksten unwiderstehlichsten erweist sich diese Entwickelung bei der Malerei.

Das Wort Flachmalen begegnet uns zuerst im XVI. Jahrhundert; vorher kannte die Sprache keine solche Unterscheidung. Manche, die Maler genannt wurden, waren in der Tat nichts Anderes, als was später Flachmaler hieß. Daneben aber sehen wir auch denselben Mann ein Altarbild malen und Türme Dachfähnlein Tartschen anstreichen. Auch ein Künstler wie Lawlin tat dies; 1486 beschloß der Rat, die städtischen Arbeiten solcher Art, die bisher Bartholome Rutenzwig erhalten, künftig dem Hans Balduff zu geben. Freilich wie viel Gesellenarbeit unter dem Namen des Meisters ging, ersehen wir nicht, und zwischen Malen und Flachmalen eine Grenze

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 469. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/490&oldid=- (Version vom 20.11.2016)