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Unter dem Salzmeister stehen der Salzschreiber, die Salzknechte, die zwölf Salzmütter. Die Letztern besorgen das Messen; ungemessenes Salz wird weder in das Salzhaus noch aus ihm gelassen; sie messen das durch die Händler gelieferte Salz vor seiner Lagerung und das an die Gremper verkaufte vor seiner Abgabe. Die Mütter fechten jährlich, in Gegenwart des Salzmeisters und des Salzschreibers sowie eines Vertreters der Gartnernzunft, den Grempern die Salzgeschirre.

Das Monopol des Rates wendet sich gegen die in der Stadt Wohnenden. Diesen ist verboten, an anderm Orte Salz zu kaufen, als im Salzhaus oder bei den Grempern. Ebenso ist dem Städter jeder Verkauf von Salz in Basel und einem zwei Meilen weiten Bezirke ringsum verboten.

Das Monopol gilt seit Erwerbung des Herrschaftsgebietes auch für dieses. Die Untertanen müssen schwören, ihr Salz an keinem andern Orte zu kaufen als in den obrigkeitlichen Salzkästen; solche bestehen in Liestal Waldenburg Gelterkinden.

Außerhalb dieses Monopols aber stehen die Fremden. Sie dürfen frei verkaufen, und als Ort solches Verkaufes ist ihnen das Salzhaus angewiesen, wie den andern fremden Engroshändlern das Kaufhaus. Aber da die Einwohner nur bei Salzmeister oder Grempern kaufen dürfen, können beim Verkaufe der Fremden die Käufer nur gleichfalls Fremde sein oder aber, und dies ist hier die Hauptsache, die Stadt selbst. Die Fremden besorgen dieser die Einfuhr, sie sind die Lieferanten des Salzhauses, die Vermittler zwischen ihm und den Salzwerken.

Ohne Zweifel zu Befreiung von diesen Vermittlern, zu Ersparung der Kosten des Zwischenhandels strebt der Rat nach dem Besitz einer eigenen Saline und unternimmt hiefür schon 1442 Bohrungen in der Herrschaft Waldenburg. Ohne Erfolg. Zuletzt gelingt es ihm, ein entfernter gelegenes Werk in seine Gewalt zu bekommen. Das ist St. Hippolyte, ein Salzbrunnen[WS 1] bei Mömpelgard, den Basel zusammen mit seinen neuen Eidgenossen von Bern Freiburg und Solothurn 1504 übernimmt und während einiger Zeit betreibt.

Dieses städtische Salzmonopol ist eingeführt worden vor Allem zu Zwecken der Fürsorge für die Einwohnerschaft. Es dient aber auch dem Fiskus. Neben dem Ertrage des Salzgeschäfts hatte schon der Bischof die Meßgebühren sowie eine Abgabe vom Engrosverkauf der Fremden. Alles dies finden wir in den Einnahmenrechnungen des Rates wieder; sorgfältig ist die Abrechnung zwischen Salzverwaltung und Stadtkasse geordnet.

Sitz dieser Salzverwaltung ist seit Alters das Salzhaus, das daneben auch als Lagerhaus für Rheinwaren dient. Es birgt in der ältern Zeit

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Salzbrunen
Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 454. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/475&oldid=- (Version vom 10.11.2016)