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Kaufes auf Mehrschatz, Hemmung des Exports dem Übel zu steuern. Aber wie furchtbar solche Zustände wirken konnten, gesteigert durch die Leidenschaft und Unruhe jener Zeit überhaupt, zeigt uns der Tumult der Basler Einwohner, der im Mai 1531 losbrach, weil es an Fleisch gebrach. Sie drohten, alle Metzger in den Rhein zu werfen; über den machtlosen Rat hinweg bedurfte es des Eingreifens des Großen Rates selbst, um die Erregung zu stillen.


Neben den Metzgern war ein Teil des Fleischmarktes, nämlich der Verkauf von Füßen und Innenteilen der geschlachteten Tiere, den Kuttlern zugewiesen. Diese betrieben außerdem das Verfertigen und Feilbieten von Würsten. Auch hier galten genaue Vorschriften der Stadtbehörde, über das Stoßen der Kesselwürste und Leberwürste in Schweinsdärme und nicht in Rindsdärme, über Frischhalten der Ware, über Sieden in Brunnenwasser, über das Halten von Schweinen usw. Dazu kamen wiederholte Grenzscheidungen zum Schutze der Kuttler den Metzgern gegenüber, die auf ihren Schoolbänken gleichfalls Kutteln und Rindsfüße zu verkaufen suchten, aber auch zum Schutze des Publikums, das die Kutteln in der School zu Fleischpreisen kaufen mußte. Ein Metzger soll ein Metzger und ein Kuttler ein Kuttler sein, erklärte der Rat, und dem entsprechend waren auch die Verkaufsstellen separiert. Kuttlergaden standen auf dem Marktplatze beim Brunnen, an der Hutgasse, am Rindermarkt, auf der Neuen Brücke; später wurde dieser ganze Spezialmarkt auf der Birsigbrücke beim Rüden konzentriert.


Auffallend ist nur, daß die Stadt diesen Fleischverkauf so lange Zeit unbesteuert ließ. Weinungeld und Mühleungeld waren schon uralte Intraden, als man sich endlich 1451 auch zu einem Fleischungeld entschloß. Es sollte erhoben werden von allem geschlachteten Fleisch und betrug einen Pfennig auf zwei Pfunde; außer dem in den Schoolen feil liegenden Fleisch traf es auch das in den Häusern zum Hausgebrauch geschlachtete. Die Wage, nach der das Ungeld jedes Quantums berechnet wurde, stand in der großen School, und dorthin hatten auch die Privaten ihr Geschlachtetes zu bringen. Drei Verordnete des Rates, die Fleischwäger, bestimmten täglich das Ungeld, und jeden Montag hatten Metzger und Private ihre Steuern im Rathause zu erlegen. Vom Herbst 1451 bis Sommer 1453, dann vom Herbst 1475 an dauernd begegnet uns diese Einnahme in den städtischen Rechnungen.


Enge verbunden mit diesem Weide-, Schlacht- und Fleischmarktwesen war der Viehhandel.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 444. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/465&oldid=- (Version vom 10.11.2016)