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einige gegeben und geboten, und zum Teil sie selbst aufgesetzt habe, ohne jede Scheidung dieser einzelnen Teile, gilt durchaus.

Aber in unvergleichlich lebendiger, tausendfach bewegter Gestalt steigt aus der Fülle dieser Satzungen das Bild der arbeitenden wirtschaftlichen Stadt auf. Alle Tendenzen Möglichkeiten Zustände regen und verflechten sich: Erzeugung und Vertrieb, Handwerk und Handel, Produzent und Konsument, stark und schwach, einheimisch und fremd, Sondernutzen und gemeiner Nutzen, fiskalisches Interesse; gleichzeitig, dicht nebeneinander stehen alle Formen und Stufen der Wirtschaft. Ein Universum von wunderbarem Reiz liegt vor uns.

Über Allem aber erhebt sich die Markthoheit des Rates, und ihr Bereich ist die Bannmeile.

Den Umkreis der Bannmeile haben wir kennen gelernt (s. oben S. 261). Sie war das Gebiet, in dem die städtische Wirtschaftsordnung über Mauer und Stadtbann hinaus gelten sollte. Was in der Stadt Rechtens war als Monopol des Einheimischen, als Vorkaufsverbot usw., verlangte auch in diesem Bezirk Achtung; wer diesen Bannmeilebereich betrat, hier zu Markte kam, unterlag in Marktdingen dem Gebot und der Strafgewalt des Rates. Freilich mit unvollkommener Wirkung überall da, wo die Bannmeile außerhalb des städtischen Gebietes lag; die Behörde sah sich auf Eide und sonstige Zwangsmittel angewiesen, die ihr gegen die nach Basel Kommenden und vom hiesigen Markt Abhängigen zu Gebote standen.


Die Gesamtheit ging in den Zünften nicht völlig auf. Vielmehr finden wir Gewerbetreibende auch unter der nichtzünftigen Bevölkerung: außer Frauen namentlich der Textilgewerbe sind es Urproduzenten Karrer Tagelöhner u. dgl.; auch die zahlreichen Rebleute, ebenso Fischer und Schiffer, gehörten Anfangs zu dieser zunftlosen Schicht. Erst das Zustandekommen der städtischen Zunftverfassung als eines Ergebnisses von Kampf um Macht und politisches Recht veranlaßte auch bisher freie Gewerbe, sich zu organisieren.

Den Zunftlosen gegenüber nun die breiten festgeschlossenen Massen der zünftigen Gewerbe. Bei Betrachtung ihrer Verteilung auf die Zünfte haben wir uns Folgendes klar zu machen.

Das die Zunft wesentlich bildende Element, der Zunftzwang, konnte an sich eigentlich nur Sache des einzelnen Gewerbes sein. Wer dieses im Detailhandel oder in der Herstellung feiler Ware ausüben wollte, hatte dem Verbande beizutreten. Aber es geschah auch, daß schon zu Beginn eine Mehrzahl von Gewerben, zumal wenn sie sich verwandt waren, zu einer

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 412. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/433&oldid=- (Version vom 10.11.2016)