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der Geselligkeit, der Regelung der Sitte galten diese Verbände dem Verhältnis zur Meisterschaft. In ihren Ordnungen kam die Gesellenzahl des einzelnen Meisters, der Lohn, die Gerichtsbarkeit bei Zwist zwischen Meister und Geselle zur Sprache. Wirksames Mittel war, den Knechten die Arbeit bei dem oder jenem Meister zu verbieten, dessen Werkstatt zu sperren.

Wir wundern uns nicht hierüber. Das Streben zur Einung, allenthalben lebendig und in den Formen seiner Schöpfungen überreich, ist vor Allem verständlich bei dieser Schicht ortsfremder wandernder Arbeiter. Dazu hatten sie das Beispiel der Zünfte und Stuben ihrer Meister vor Augen mit all der Macht dieser Körperschaften, von denen sie selbst doch ausgeschlossen waren. Das Verhalten der Meister bei der Arbeit und einzelne Zwistigkeiten taten das Übrige, um den Widerstreit der Interessen noch fühlbarer zu machen und die Gesellenschaften zum Kampfe zu treiben.

Von der andern Seite her aber traten die Zunft und der von ihr zu Hilfe gerufene städtische Rat dieser Bewegung entgegen. Das mächtige Wachsen der Zünfte wirkte nicht nur nach oben, sondern auch nach unten, gab sich wie dem Adel so den Gesellen zu spüren. Die Einrichtung von Stuben der Handwerksgesellen bei den Schneidern und andern Gewerben, ihre Abreden und Strafbefehle wurden 1399 durch den Rat verboten; Ordnungen über gemeinsame Andacht, über Unterstützung und Begräbnis sollten nur erlaubt sein unter der Kontrolle der Meisterschaft, Streitigkeiten vor dem Zunftvorstand, vor dem Rate oder dem Schultheißengericht ausgetragen werden.

Diese Basler Ereignisse waren jedoch nur vereinzelte Stöße einer allgemeinen Bewegung auch der Meisterschaften.

Die Zünfte desselben Gewerbes aus mehreren Städten einer Gegend traten zusammen, nicht um einen neuen Verband zu gründen, sondern zur Behandlung einzelner Fragen aus ihrem Gewerbe. Zumal für Handwerke, die der Landbevölkerung, den Reisenden und Fuhrleuten arbeiteten, war eine solche Abrede Bedürfnis zur Regelung der Konkurrenz usw. Als Bedürfnis erschien auch eine Verständigung in Sachen der Gesellen, die ja eine ambulante Verbindung aller Orte darstellten.

1389 beredeten sich die Seilermeister der Städte Colmar Breisach Neuenburg Rufach Ensisheim über Dinge ihres Handwerks, auch über das Gesellenhalten. 1399 sodann, in demselben Jahre, da der Basler Rat hiergegen die Gesellen der Schneider und andrer Handwerke einschritt, trat er für seine Schuhmachermeister ein durch Teilnahme an einem großen Vertrage von Herrschaften und Städten dieser Gebiete, der sich gegen die Übergriffe der Gesellen wendete. Vor Allem um die Gewaltmaßregel der Sperre, um

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 402. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/423&oldid=- (Version vom 10.11.2016)