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erträglich gelten könnte. Nicht allein das Bedürfnis wächst, in einer ordentlichen und reinlichen Stadt zu wohnen, sowie der Wunsch, sich den Gästen mit Ehre zeigen zu können, sondern es handelt sich in starkem Maß auch um die Ausbildung des wesentlich städtischen Gefühls, daß die Verwendung des öffentlichen Bodens für Geschäfte des Einzelnen eine Grenze haben müsse.

Bei den Verkaufsbuden blieben solche Bestrebungen am längsten erfolglos. Schon deswegen, weil hier der Rat selbst beteiligt war, durch die Vermietung zahlreicher auf der Allmend und unter den Toren stehenden Gaden und Bänke. Neben diesen sehen wir allenthalben in den verkehrsreichen Quartieren die privaten „Stellinen“, in denen Handwerker und Händler feil boten.

Entschiedener griff der Rat bei Anderm ein, indem er die Ausübung des Handwerks selbst und das Lagern von Handwerksmaterial auf den Gassen untersagte, an verschiedenen Stellen der Stadt öffentliche Abtritte, „gemeine heimliche Gemache“, einrichtete, das Lagern von Mist und sonstigem Unrat sowie das freie Laufenlassen der Schweine Gänse Hühner verbot, die Schweineställe überhaupt aus der innern Stadt fort und in die Vorstädte wies, 1466 den Hausbesitzern eine allsamstägliche Straßenreinigung vor ihren Häusern befahl. Der Schmutz wich doch lange nicht. Daher bei festlichen Einzügen das Bestreuen der Gassen mit Gras, das Legen von Teppichen. Auch die häufige Wiederholung dieser Verbote zeigt, daß sie immer wieder von nöten waren. Dennoch ist eine Entwickelung unverkennbar. Sie hängt zusammen mit der allgemeinen Steigerung der Lebensart und mit der Ausbildung des Sinnes für äußere Ordnung, der langsam immer mehr Gegenstände unter seine Wirkung zwang, z. B. auch das Halten von Hunden, so daß 1512 der Rat erklärte, das Herumlaufen der „vielen alten schäbigen unnützen“ Hunde in der Stadt nicht mehr dulden zu wollen, und sie zu schlagen befahl.

Die kräftigste Leistung dieser Art war aber die Straßenpflästerung. Nachdem schon im XIV. Jahrhundert einzelne Anfänge waren gemacht worden, begann der Rat in der Mitte der 1410er Jahre damit auf systematische Weise. Das „Besetzwerk“ ist von da an ein stehender Posten der Stadtrechnung, bei den Ausgaben oft mit erheblichen Summen, bei den Einnahmen mit Buchung der Beiträge, die jeder Hausbesitzer, vor dessen Haus gepflastert worden war, zu leisten hatte. Von Gasse zu Gasse ging das Werk weiter, unter beständiger Abrechnung der Dreierherren mit dem Besetzermeister, alle wichtigen Stadtteile berührend, so daß Konzilsgäste den stattlichen Steinbelag bewunderten, den sie in Basel trafen. Doch war die Arbeit damals natürlich nicht zu Ende. Der Besetzer fand immerfort zu tun, mit Weiterführung

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 281. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/302&oldid=- (Version vom 24.10.2016)