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zeigen, daß die Dreizehner etwa auch unwichtige Dinge nicht von sich aus erledigten, sondern vor die Räte brachten. Zeitumstände, persönliche Verhältnisse, Parteiströmungen haben jedenfalls stets mitgewirkt. Doch ist im Großen und Ganzen zu sagen, daß während der zweiten Hälfte des XV. Jahrhunderts das Dreizehnerkolleg, als Ausschuß des Rates sein Bestes an Einsicht und Kraft in sich schließend, der eigentliche Träger der Souveränität war.

Aber die demokratischen Regungen dieser Zeit griffen auch an das Institut der Dreizehner. Der Aufruhr von 1479 führte zur Einsetzung der Fünfzehner am 1. Juli 1479, wobei jedenfalls das Beispiel der in Straßburg als Fünfzehner bestehenden Kontrollbehörde wirkte. Die Sonderstellung dieses Kollegiums im Basler Organismus war dadurch bezeichnet, daß es zwar durch den Rat gewählt, aber in seinem Bestande ihm fremd sein sollte, nicht sein Ausschuß, sondern eine neben ihm stehende Behörde zu Verwaltung des gemeinen Gutes, mit einer über die Befugnis der Dreizehner noch hinausgehenden Vollmacht, dabei ohne Periodizität, ohne jährliche Neuwahl, mit Lebenslänglichkeit der Mitgliedschaft. Es war eine revolutionäre Neuerung, die aber gerade deswegen nie zur Tatsache wurde. Ihre Anhänger vermochten sie nicht durchzubringen. Der Rat schob die Sache hinaus, holte sich auch seinerseits aus Straßburg Auskunft über die dortigen Fünfzehner und fand außerdem Unterstützung bei Bischof Caspar, der die Einsetzung dieser Fünfzehner als der Handfeste zuwider angriff. Im Zusammenhang mit den damaligen Arbeiten für eine Verfassungsrevision wurde zuletzt den Demokraten an Stelle der Fünfzehner eine Umgestaltung der Dreizehner gewährt. Man erweiterte diese 1481 durch starke Beteiligung der Zünftler zu einem Zweiundzwanzigerrate, in dem neben sieben Stubenherren (unter Einrechnung des Bürgermeisters) fünfzehn von den Zünften saßen. Alle aber waren Mitglieder des Rates; jährlich wurden sie gewählt; ihre Ordnung entsprach derjenigen der Dreizehner. Und zunächst blieb auch deren Name, trotz der höhern Mitgliederzahl; erst seit Herbst 1492 hieß das Kollegium auch offiziell Zweiundzwanziger.

Auch hinsichtlich der nun einsetzenden zweiten reformierenden Bewegung erinnern wir an das Gesagte. Die Revisionsarbeit der 1480er Jahre wurde wieder aufgenommen und führte im März 1497 zur Aufstellung einer Kommission. Neun „fromme redliche sorgtragende und vernünftige“ Männer (drei von der Hohen Stube, sechs von Zünften) wurden aus den Räten ausgeschossen, um während dreier Jahre Handhaber und Vollstrecker des neuen Regiments und der Ordnungen zu sein, die sie aus den bisherigen

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 239. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/260&oldid=- (Version vom 5.7.2016)