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Dann an den folgenden Tagen, in Sitzungen der Dreizehner, des Rates, des Großen Rates wurde die erstaunliche, in ihrer Frechheit und Anstößigkeit immer deutlicher werdende Sache besprochen, und man beschloß, den Walch, der dem Rate nicht angehöre, nicht Bürger und überdies verurfehdet sei, nicht als Oberstzunftmeister anzunehmen. Würde er sich zur Einführung des Rates stellen, so sollte man ihn wegweisen: „Adam, geh hin, wo her du gekommen bist.“

Dazu kam es freilich nicht. Walch hatte nur dazu dienen müssen, einen Moment lang, allerdings den offiziellsten Moment des Jahres, dem Rate die ganze Summe von Verachtung und Herrscherwille des Bischofs zu zeigen. Die Stelle selbst trat er gar nicht an. Was wir in der Folge von ihm erfahren, sind unaufhörliche Streitigkeiten mit dem Rate, und genau zehn Jahre nach dieser Oberstzunftmeisterwahl erhält ein heimlicher Häscher des Rates den Befehl, dem Walch als einem Feinde der Stadt nach dem Leben zu stellen.

Jetzt aber, im Sommer 1483, nach diesem empörenden Vorfalle, beschwerte sich der Rat beim Kaiser, und dieser erließ am 31. Juli ein scharfes, von Verwarnungen und Drohungen begleitetes Schreiben an den Bischof.

So von allen Seiten getrieben wuchs die Erbitterung und sah keine Schranke mehr; man kann sagen, daß die ganze Sache eigentlich schon jetzt entschieden, ein Wiederzusammenkommen der Beiden unmöglich mehr zu erwarten war.

Daß der Bischof sich als Herrn des weltlichen Gerichtes zu Basel benahm und dem Schultheißen Befehle gab, war nur ein Einzelnes aus seiner ganzen Auffassung, die er bei jeder Gelegenheit, in jeder Konferenz mit Heftigkeit vortrug. Er hatte rein Nichts gelernt und gab auf die Erwiderungen des Rates so wenig wie auf die Befehle des Kaisers. Ungerne willigte der Rat in eine nochmalige Verhandlung. Man wollte dafür in Basel selbst zusammenkommen. Aber als die Eidgenossen dem Bischof für den Besuch dieses Tags ihr Geleit und ihren Schirm zusagten und damit nun auch ihrerseits den Rat beleidigten, ihre Gesinnung in diesen Händeln offenbarten, da war es um die eidgenössische Vermittelung geschehen. Und die politisch denkwürdige Wendung vollzog sich, von der schon die Rede gewesen ist. Mit Freude betrachten wir die feste und strenge Haltung des Basler Rates allen Anfechtungen gegenüber. Um die Forderungen des Bischofs, die der Stadt Freiheiten berühren, will er zu Recht stehen vor kaiserlicher Majestät, um das Übrige nur vor seinem eigenen Schultheiß; auf gütliche Vermittlung will er nur hören, wenn der Bischof seine Prätensionen einer

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/239&oldid=- (Version vom 1.8.2018)