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nicht aus freiem Willen, sondern wegen der Dürftigkeit seiner Mittel. Sofort schritt er an die Ausführung dieses Entschlusses.

Zuerst bei Istein. Er lieh den Berg dem Herman von Eptingen, der nun dort den Bau eines Schlosses begann. Der Rat erhob Einsprache, machte geltend, daß Basel vor siebzig Jahren den Fels Istein erobert habe; seitdem stehe er der Stadt zu. Caspar behauptete, er gehöre dem Hochstift. Das ganze Jahr 1479 hindurch zog sich dieser Streit; auch Dritte, wie z. B. Zürich, redeten darein; zu einem Entscheide kam es nicht.

Das Zweite war eine Klage Caspars beim Kaiser. Die durch den Tumult im Sommer 1479 erzwungenen Zugeständnisse des Rates, namentlich die Aufstellung der Fünfzehner, dann die damals auftretenden Gedanken einer Verfassungsrevision beunruhigten den Bischof als Zeichen unzulässiger „großer Änderung“. Einzelnes kam dazu, wie die Heranziehung der Witwe des bischöflichen Schmieds zu Steuer und Wachtpflicht, die Inventierung des Nachlasses eines Priesters Konrad durch das Stadtgericht u. dgl., was der Bischof als Verletzung seiner Rechte empfand. Er erhob beim Kaiser Klage, daß die Stadt ihn an seinem Herkommen schädige, und am 25. Mai 1480 lud Friedrich den Rat zur Verantwortung.

Sodann, im Januar 1481, folgte ein kräftiger Schlag: Caspar hinterlegte die auf dem Schultheißenamt stehenden zweitausend Gulden bei dem Wechsler Hütschin und forderte den Rat auf, unter Bezug dieser Summe die Pfandbriefe und das Amt herauszugeben. Es war dies etwas Unerhörtes, und der Rat konnte daran seinen Gegner kennen lernen. Aber er blieb fest. Er verweigerte die Lösung des Schultheißenamts, erst mit allerhand Ausflüchten, dann bestimmt mit der Erklärung, er sei gar nicht dazu verpflichtet, und wäre ers auch, so würde daraus nur Irrung und Widerwärtigkeit erwachsen. So stand Wille dem Willen gegenüber, und die Bemühungen Martins von Staufen, der sich als Vermittler antrug, blieben ohne Frucht.

Vor ihm ließ der Bischof am 14. März 1481 seine Klagschrift eingeben, in nicht weniger als vierzig Artikeln. Beinahe durchweg waren es die Venningenschen Beschwerden und Forderungen; die Wiederholung zeigt, wie wenig jene beim Rate gewirkt hatten. In ausführlicher Deduktion, unter Beigabe zahlreicher Dokumente, antwortete der Rat und erhob seinerseits Gegenklagen. In zahlreichen Terminen zog sich der Prozeß hin. Aber ohne Aussicht auf ein Ergebnis. Denn der Bruch war unheilbar, seit Caspar am 26. März unumwunden erklärt hatte, oberster Herr der Stadt in geistlicher wie weltlicher Verwaltung zu sein; unter der Sonne sei kein andrer Herr

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 214. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/235&oldid=- (Version vom 1.8.2018)