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der Behauptung des Landgrafschaftsrechts zurücktrete, werde „kummerhaftige Irrung“ daraus entstehen. Wenige Wochen später, am 27. April 1478, nahm Solothurn die Herrschaft Pfäffingen samt dem Schlosse Angenstein, einigen Dörfern und den Tiersteiner Höfen zu Basel und Mülhausen in seinen Schutz auf; Graf Oswald aber motivierte diese Preisgabe damit, daß er seines lothringischen Amtes wegen nicht mehr haushäblich in diesen obern Landen sein könne.

Doch auch die Vermittler ruhten nicht. Die Tagsatzung anerbot ihre Dienste, und Basel ließ, um Stimmung zu machen, seine Gesandten zu allen Orten reiten. Auch Erzherzog Sigmund bemühte sich. Dann war davon die Rede, es auf einen Rechtsspruch Straßburgs oder Colmars ankommen zu lassen. Nebenbei erwog der Rat den Ankauf des ominösen Büren, das den Anlaß zum Streite gegeben hatte. Aber bei alledem ergab sich nichts. Dieser Landgrafschaftsstreit hing unverrückt drohend in der Luft, und wie sehr der Zustand Basel zu tun gab, zeigen die zahllosen Vermerke im Ratsbuch. Wobei gelegentlich fühlbar wurde, daß Graf Oswald auch in der Ferne nicht ruhig blieb; es war dem Rat ein großer Ärger, als er vernahm, wie ihn der Graf beim Mainzer Erzbischof Diether verunglimpft habe.

Inzwischen aber starb Venningen, und mit Bischof Caspar gewann, gleich dem Bischofsstreit, auch dieser Streit um die Landgrafschaft neues Leben. Über alle Vorstellungen und Bitten des Rates um Belehnung hinweg ließ Caspar diese Belehnung dem Gegner werden. Nicht diesem zu Lieb, aber der Stadt zu Leid. Am 17. Dezember 1480 verlieh er den Grafen Oswald und Wilhelm von Tierstein die Landgrafschaft im Sisgau mit der hohen Herrlichkeit und dem Landgerichte, mit Zöllen Geleit und andrer Zubehör.

So unanfechtbar formell und so viel bedeutend dieser Akt auch war, die gehoffte Schädigung Basels bewirkte er nicht. Der Rat erwiderte ihn durch einen geschickten Gegenzug, wobei er sich des Thomas von Falkenstein als Instruments bediente.

Von kleinen Zwistigkeiten abgesehen, ging der Rat in diesen Jahren mit dem Freiherrn zusammen, der nach den kühnen Anfängen seines Lebens jetzt dürftig genug dastand und der guten Gesinnungen Basels froh sein mußte. Er hatte hier eine Wohnung, im Hofe weiland Rudolfs von Ramstein am Bäumlein (heute Nr. 16); bei seinem Streite mit Solothurn wurde er durch Basel gedeckt; daß er auch mit Graf Oswald im Streite stand, erleichterte nun seine Verwendung durch Basel. Wenn sich dabei auch nichts Tatsächliches ergab, so gewann Basel doch mit diesen Künsten die Zeit, während deren sich Andres ereignen und verschieben konnte.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/134&oldid=- (Version vom 22.8.2016)