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Bischof zu Gewaltmaßregeln aufzureizen versucht. Der Rat vernahm dies und erinnerte sich daran, daß derselbe Herr schon früher sich Aehnliches gegen die Stadt erlaubt habe, 1403 bei der Ratserneuerung, 1382 in den Händeln wegen des Schisma. Hirzbach, der seit 1389 Bürger der Stadt war, wurde wegen dieses Verhaltens, auch wegen einiger Lästerreden verbannt und verließ am 31. März 1411 die Stadt; er war im bischöflichen Gefängnis gelegen, da seine Umtriebe Stadt und Bischof gleichermaßen zuwider waren.

Aber gerade dieses Beispiel Hirzbachs zeigt, von welcher Seite her und in welchem Sinne Humbert bei seiner Haltung beeinflußt wurde. Im Juni 1411 hatte der Rat neuerdings Anlaß, ihm zu bedeuten, daß er die Ammeisterordnung durchaus nicht gemacht habe, um das Hochstift zu kränken, sondern damit die Stadt diesem desto besser dienen könne, sowie um großer Notdurft und der Einhelligkeit armer und reicher Leute willen. Er bat den Bischof, zur Ratserneuerung persönlich nach Basel zu kommen; und Humbert sagte dies zu, jedoch unter „Anmuthungen und Bedingnissen, die dem Rate fremd und ungnädig vorkamen“.

Wir haben hiebei an die Forderungen Humberts zu denken, von denen in den Akten jener Zeit wiederholt die Rede ist. Sie betrafen Eingriffe in das geistliche Gericht von Seite des Schultheißen, die Kompetenzen von Schultheiß und Vogt, das Recht des Martinszinses, das Ungeld, das Ammeistertum u. s. w. Da der Rat diese Forderungen ablehnte, erhob dann Humbert auf dem Konstanzer Konzil Klage bei König Sigmund. Dieser scheint den Baslern die Preisgabe des Ammeisters befohlen, die andern bischöflichen Beschwerdepunkte aber unberücksichtigt gelassen zu haben. Auch Markgraf Rudolf bekam wieder als Unterhändler zu tun, während von der andern Seite Herzog Johann von Burgund sowie Bruder und Neffe Bischof Humberts für dessen Sache beim Rate eintraten, mit der Drohung, dem Bischof in Wahrung seiner Rechte beizustehen. Zahlreiche Konferenzen fanden statt; endlich ergaben sich die Zünfte und verzichteten am 5. Juni 1417 auf das Ammeistertum. Sein letzter Inhaber war derselbe Johannes Wiler, der es vor sieben Jahren zuerst besessen hatte.

Es bestand nun wieder die frühere Regierungsform. Sie dauerte auch von da an ohne wesentliche Erschütterungen weiter. Das Ammeistertum wurde nie mehr besetzt; einige revolutionäre Regungen der Zunftpartei im Jahre 1425 gingen, wie es scheint, ohne Wirkung vorüber. Das Oberstzunftmeisteramt kam allerdings 1424 durch Verpfändung des Bischofs an die Stadt, und diese erlangte nun, was sie unter Humbert vergeblich angestrebt

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 354. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/373&oldid=- (Version vom 1.8.2018)