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Not und Gefahr trieb die bisher tatlos gebliebene Opposition zur Entschlossenheit.

Auch das Zureden und Warnen der befreundeten Straßburger half dazu. Diese hatten beim Friedensgeschäft in Kaisersberg den Ehrenfels reden und handeln sehen und verwunderten sich, daß er so große Gewalt sich anmaßen konnte. „Wenn Einer bei uns so aufträte, es würde ihm an Leib und Gut gehen.“ Im Rate selbst war die Opposition zu schwach gewesen, um die Herrschaft der Drei zu brechen; der kräftige Widerstand ging draußen von den Zünften aus, und diese setzten nun im Großen Rate ihren Willen durch. Rotberg und Ehrenfels kamen unter Anklage; das schließliche Urteil lautete auf Verbannung. Für Rotberg auf unbestimmte Zeit und ohne Angabe einer einzuhaltenden Entfernung von Basel; der als schuldiger geltende Ehrenfels wurde für zwanzig Jahre nach Thun verbannt mit der Bestimmung, sich nicht weiter als eine Meile von dieser Stadt zu entfernen.

Am 2. August 1410 schwuren Beide die Urfehde und begaben sich in ihr Exil.

Rotberg erhielt schon nach wenigen Jahren wieder die Erlaubnis zur Rückkehr und gelangte dann aufs neue zu Amt und Ansehen. Ehrenfels sah seine Vaterstadt nie mehr wieder. Kurz nach seinem Weggange hatten sich der Pfalzgraf Ludwig, Smasman von Rappoltstein und der Rat von Bern für ihn verwendet und die Basler gebeten, ihn wieder zu dem Seinen kommen oder doch bis an den Burgbann wandeln zu lassen. Der Rat erwiderte zunächst, daß er ohne Zustimmung der Sechser aller Zünfte, mit deren Rat und Erkantnis die Verweisung geschehen sei, nichts ändern könne; der Große Rat verweigerte dann in der Tat die Gnade, und als nun einige elsässische, mit Ehrenfels befreundete Adlige wegen dieser Sache den Rechtsweg vor dem Pfalzgrafen beschreiten wollten, verwahrte sich Basel hiegegen aufs entschiedenste. „Nie wurde Stadt oder Herr von der Ihren wegen, die sie verwiesen, vor Recht geladen. Wäre das möglich, so möchte keine Stadt noch Herr die Ihren mehr strafen.“

Das Vorgehen der Zünfte gegen diese Willkürherrschaft, über den wehrlos gewordenen Rat hinweg, muß gewürdigt werden im Zusammenhang mit der allgemeinen Lage der Stadt. Es waren schwere Jahre des Krieges; ihre Schilderung wird folgen. Wie sie hier zur gewaltsamen Beseitigung dieser die Stadt aufs höchste gefährdenden Mißbräuche führten, so zu verwandten Beschlüssen. Der Geist, der sich im Aufruhr von 1402 geregt hatte, trat jetzt neu hervor, und die Not der Zeit half ihm siegen.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 350. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/369&oldid=- (Version vom 1.8.2018)