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Bei dieser Gelegenheit verlangte auch der Rat der großen Stadt die übliche Handfeste. Er erhielt sie nicht; wohl aber zeigte sich nun die leidenschaftliche, hastig zufahrende Art des neuen Herrn.

Dieser brachte vor, was er am Benehmen des Rates zu tadeln finde. Der Rat habe im letzten Jahr ein neues großes Ungeld eingeführt und dieser Steuer auch die Geistlichkeit und die Gotteshausdienstleute unterworfen; er habe diese Verfügungen durch öffentlichen Ruf vom Rathaus zu Schmach und Schande des Hochstifts verkündet; er habe das Tragen von langen Messern verboten; er habe Eigenleute des Bischofs, namentlich aus Liestal und Schliengen, in sein Bürgerrecht aufgenommen. Alles dies seien Eingriffe in die Freiheiten und Rechte des Hochstifts; mit Heftigkeit erging sich der Bischof über solche Anmaßung und verweigerte der Stadt die Handfeste. Wahrscheinlich zufolge dieser Weigerung nahmen nun die Zünfte ihre Leuchter aus dem Münster weg. Jetzt ging der Bischof noch weiter. Er versuchte Alles in Frage zu stellen, was Ergebnis einer hundertjährigen Entwickelung war. Er bekannte sich zu einem ganz ungeschmälerten Begriff bischöflicher Stadtherrschaft; er bestritt der Bürgerschaft die Möglichkeit, ohne Gunst und Gewalt des Bischofs irgend etwas zu unternehmen, einen Rat zu setzen, Gesetze zu erlassen, Zölle und Steuern zu erheben, Zünfte zu machen, Bündnisse einzugehen; er griff zurück bis auf die Diplome König Friedrichs von 1218. In einer großen Urkunde vom 14. April 1366 legte er alle seine Beschwerden gegen die Stadt nieder mit der Drohung, daß, wenn die Bürger sich nicht fügten und dem Hochstifte Genugtuung leisteten, der Gottesdienst in allen Kirchen der Stadt aufhören, das Domkapitel die Stadt verlassen, der Thesaurar den Domschatz nach Schloß Istein bringen würde. Aber die Bürger fügten sich nicht; die gedrohten Maßregeln traten ein, die Kirchen wurden geschlossen. Es folgte im Juni die Zeit der jährlichen Ratserneuerung; der Bischof sandte seinen Vikar und einige Domherren, um ihn hiebei zu vertreten; aber der Rat nahm keine Rücksichten auf den Bischof, da dieser die Handfeste nicht erteilt habe, und nahm am bestimmten Tage, 21. Juni 1366, die Neuwahl von Bürgermeister und Rat vor. Nun wendete sich Bischof Johann an den Kaiser. Er schrieb ihm seine Klagen, er suchte ihn im September in Frankfurt auf und erlangte hier in der Tat von Karl, was er wollte: die Bestätigung der alten Privilegien der Kirche Basel und einen kaiserlichen Befehl an die Stadt, binnen Monatsfrist ihre Uebergriffe in die bischöflichen Rechte einzustellen. In den Domherren, die den Bischof nach Frankfurt begleiteten, Rudolf Fröwler, Konrad Münch, Heinrich von Masmünster, dürfen wir wohl die Intransigenten des Kapitels erkennen.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 278. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/297&oldid=- (Version vom 1.8.2018)