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Statuts etwas Ungebührliches geschehen sein, so erkläre er sich zur Vergütung bereit. Hierauf erfolgte die Cessatio; der Rat erhob Einsprache und appellierte an den Papst. Zugleich aber brachte er die Sache an Bischof Gerhard und bat diesen, die Streitsache zu schlichten, worauf Gerhard den Beschluß des Domkapitels über Verhängung der Cessatio suspendierte. Die Folge war, daß in einigen Kirchen, namentlich in denjenigen der Prediger und der Augustiner, der Gottesdienst in der Tat nicht eingestellt wurde, worüber neuer Streit zwischen diesen Konventen und dem Domkapitel ausbrach, der wie die Hauptangelegenheit nach Avignon zur Entscheidung vor höchste Instanz gebracht wurde. Wir erfahren nicht, wie schließlich die beiden Streitigkeiten ausgingen. Das Beachtenswerte ist, daß nicht der Bischof, sondern das Domkapitel gegen den Steuerbeschluß des Rates auftrat; es zeigt dies eine Uebereinstimmung mit der auch später geltenden Regel, wonach nicht der Klerus überhaupt, sondern nur derjenige des Domstifts als von städtischer Steuer befreit galt. Von Interesse ist auch die Haltung des Bischofs; daß er die Verfügung des Domkapitels aufhob, geschah kaum dem Rate zulieb, sondern in erster Linie wohl dem Domkapitel zuleid.

Bischof Gerhards Regierung zeigt uns das Bild eines tätigen und entschlossenen Fürsten; es ist zu erinnern an seinen Krieg mit Graf Rudolf von Neuenburg, die Gründung von Neuenstadt, den Erwerb von Straßberg und Büren. Aber diesen Errungenschaften steht der Verlust der Herrschaft Pfirt gegenüber.

Diese Angelegenheit scheint in merkwürdiger Weise verflochten zu sein mit einer zweiten Sache, derjenigen der Barfüßer und der Beginen, die während einiger Jahre die ganze Stadt in Mitleidenschaft zog und erregte.

Im Jahre 1318 stand die Herrschaft Pfirt, die seit Heinrich von Neuenburg Lehen des Hochstifts Basel war, vor der Gewißheit baldigen Erlöschens ihres Grafenhauses. Graf Ulrich hatte keine Söhne, nur Töchter. Diesen erteilte nun Bischof Gerhard am 30. Mai 1318 die Fähigkeit, ihrem Vater im Lehen zu succedieren. Diese Zusage erscheint als auffallend, um so mehr, da wenige Jahre später Gerhard selbst sich über ihre Konsequenzen beschwerte, die doch zu erwarten gewesen waren. Es müssen Einwirkungen bestimmter Art vermutet werden, und höchst wahrscheinlich gingen sie von den Basler Barfüßern aus. Die Beziehungen dieses Konvents zum Hause Pfirt sind mehrfach nachzuweisen; sein Lector Burchard von Eßlingen war Beichtvater des Grafen Ulrich; auch die Parteinahme des Konventes für Oesterreich ist zu ersehen. Im fernern ist daran zu erinnern, daß Gerhard

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/252&oldid=- (Version vom 1.8.2018)