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Berthold über den Widerstand zu beschweren, den Prälaten und Kirchherren den Mendikanten sei es im Geheimen sei es öffentlich bereiteten; er befahl ihnen, hievon abzulassen. Nun aber wandten sich die Inhaber der baslerischen Pfarrkirchen an den Papst selbst mit Klagen über Eingriffe der Ordensbrüder in die Pfarreirechte, über ihre Erbschleicherei bei Kranken, über die hieraus sich ergebende Schädigung der Pfarrer an Gebühren und Vergabungen. Sie erlangten einen Entscheid des Papstes, der die pfarrlichen Rechte sicher stellen sollte, aber sie erlangten nicht Ruhe. Der Konflikt scheint von da an ein dauernder gewesen zu sein. Mit der Opposition des in seiner Stellung und Wirksamkeit bedrohten Pfarrklerus als solchen verband sich hier, wo die Pfarreien zum guten Teil Klöstern inkorporiert waren, der Neid der alten Orden gegen diese neuen Heiligen. Und bald teilte auch der Bischof selbst diesen Widerwillen. Die Mendikanten durchbrachen mit ihren zahlreichen und großen Privilegien alle in der Diözese geltende Ordnung, waren vom Bischof emanzipiert, seiner Jurisdiktion nicht unterworfen. So hatte er allen Grund, gegen sie aufzutreten. Noch war ihnen der mächtige Heinrich von Isny, selbst Barfüßer, eine Stütze; aber nachdem dieser den Basler Bischofsstuhl verlassen hatte, trat ein Umschlag ein. Strömungen von außen her wirkten mit. Der heftige Streit der Straßburger Bürgerschaft mit dem dortigen Predigerkloster, der Erlaß des Rates daselbst gegen die Mendikanten, sein Rundschreiben, das er zur Aufklärung über das Vorgefallene auch an Basel gelangen ließ, machten hier tiefen Eindruck. Eine Reihe bedeutsamer Erlasse zeigt uns die Stimmung, die hier Oberhand gewonnen hatte: die Indulgenz für St. Leonhard 1287, in Stadt und Diözese Basel Beichte zu hören, Bußen aufzuerlegen, dem Volke zu predigen und den Zuhörern Ablaß zu verheißen; das Zirkular des erzpriesterlichen Offizials an alle Leutpriester der Stadt 1288, worin jedem Gläubigen auferlegt wird, seinem Sprengel treu zu bleiben; das vorteilhafte Abkommen des Pfarrers von St. Martin mit den Augustinern 1290. Völlig im Einklang mit alle dem steht die scharfe Bestimmtheit, mit der in den Synodalbeschlüssen von 1299 der Pfarrklerus bei seinen Rechten des Begräbnisses, der Predigt, des Beichthörens gegenüber den Bettelorden geschützt wird.

Doch dürfen wir bei Erwägung dieser Verhältnisse nicht nur an den Streit denken, der sich dabei entzündete, und nicht nur an die äußerlichen Einbußen, welche die Pfarrer erlitten. Den Mendikanten ist wahrlich noch Anderes zuzuschreiben als Uebergriff in fremde Rechte und Erbschleicherei. Was sie unzweifelhaft bewirkten, war eine segensvolle Erneuerung, eine

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 166. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/185&oldid=- (Version vom 1.8.2018)