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darzustellen, sondern nur die wenigen Zeugnisse dieser Tätigkeit zu vernehmen, die sich vorfinden.

Vor allem handelt es sich um die Pfarreirechte, deren wichtigstes die Seelsorge ist. Zu ihr gehören die tägliche Messe, die Predigt an Sonn- und Feiertagen, die Abnahme der Beichte. Dazu kommt die Taufe, die Oelung und das Begräbnis. In welcher Weise zur Ausübung dieser Funktionen sich die Pfarreien in Basel ausbildeten, die Gemeinden entstanden, ist schon gesagt worden. Nur mit einer wirklichen Pfarrkirche haben wir es zu tun, mit St. Martin, und nur bei dieser tritt auch die Gemeinde als solche handelnd auf. Im übrigen finden wir die städtischen Pfarreien bei Stiftern und Klöstern.

Die pfarrliche Tätigkeit war allerdings etwas im Grunde Unmönchisches, ein Uebergreifen in die Tätigkeit der Priester und ein Abweichen vom wirklichen Berufe der Klosterleute. Aber es handelte sich um eine Aufgabe und zugleich um eine Macht, der sich das Kloster nicht entziehen konnte und wollte. Zu den wichtigsten Ausstattungsstücken, die St. Alban bei der Gründung erhielt, gehörten die pfarrlichen Befugnisse in der ganzen damaligen Stadt Basel; die Mönche ließen diese Geschäfte durch Kapläne besorgen, und jedem Versuche, ihre Herrschaft zu beeinträchtigen, traten sie kräftig entgegen. Aehnliches wiederholt sich bei den Priestermönchen von St. Leonhard. Dennoch scheint bei dieser kirchlichen Tätigkeit der Klöster ein vorhandenes Bedürfnis nicht befriedigt worden zu sein. Der große Erfolg der Bettelorden ruhte gerade auf dem Punkte der Predigt und des Beichthörens. Ihre Gesinnung, ihr Geist, die Art ihrer Arbeit waren Mächte, gegen welche die bisherigen Parochiegewalten offenbar nur schwer ihren Stand behaupten konnten.

Daher der erbitterte Kampf, der bald ausbrach. Wie überall, so auch hier. Vorerst sehen wir ein anscheinend von Niemand gehemmtes Eindringen und Fußfassen der neuen Mönche. Sie genossen die Gunst der Bischöfe, die sie dem Klerus ihrer ganzen Diözese warm empfahlen. St. Alban mußte die Niederlassung der Barfüßer in seinem Sprengel gutheißen; ein bischöfliches Privileg befreite die Prediger von der Pflicht, von den ihnen zufließenden Vergabungen und Begräbniseinnahmen irgend Jemandem, d. h. hier zunächst dem Petersstift, einen kanonischen Anteil zu entrichten. Das Wohlgefallen an diesen noch vom ersten Feuer erfüllten Söhnen der Kirche, die Zufriedenheit mit ihren Diensten im Kampfe gegen Kaiser Friedrich und gegen Haeretiker ließ ihnen alle Gunst gewähren. Nur nicht auf Seite des Pfarrklerus. Schon 1249 hatte sich Bischof

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 165. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/184&oldid=- (Version vom 1.8.2018)