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wurde schließlich im Jahre 1926 Mitarbeiter der "Weltbühne", für die er anfangs unter dem Pseudonym "Konrad Widerhold" und später unter dem Pseudonym "Heinz Jäger" über Luftfahrtfragen schrieb und für die er bis zum März 1929 arbeitete. Der später noch zu erörternde inkriminierte Artikel: "Windiges aus der Deutschen Luftfahrt" war seine letzte schriftstellerische Arbeit für die "Weltbühne".[WS 1]Neben dieser schriftstellerischen Tätigkeit widmete der Angeklagte sein Interesse auch dem praktischen Flugzeugwesen. So versuchte er sich im Jahre 1925 gemeinsam mit dem Flugzeugkonstrukteur Rieseler in Berlin im Kleinflugzeugbau, beschäftigte sich in den Wintern 1927/28 und 1928/29 mit dem Ausbau einer flugtechnischen Erfindung (Autogiro), arbeitete seit 1926 in der dem Deutschen Verkehrsbund angegliederten Luftfahrtabteilung, die er vom Frühjahr bis zum Herbst 1928 sogar allein leitete, organisatorisch mit, gründete im Frühjahr 1929 mit Unterstützung des Deutschen Verkehrsbundes den "Sturmvogel, Flugverband der Werktätigen e.V.", der es sich zur Aufgabe gesetzt hat, das Interesse der breiten Masse für die Luftfahrt zu gewinnen, und übernahm auch die technische Leitung dieses Vereins. Er hat insbesondere auch auf dem Flugplatz in Johannisthal bei Berlin einige Zeit gearbeitet.

Früher, insbesondere im März 1929, gehörte er, nach seiner Angabe der sozialdemokratischen Partei an. Jetzt will er keiner politischen Partei mehr angehören.

Nach seinen Angaben bezieht er aus seinen verschiedenen Tätigkeiten ein monatliches Einkommen von etwa 400 RM.

Er ist bisher unbestraft. Gegen ihn war jedoch bereits früher einmal unter seinem damaligen Pseudonym "Konrad Widerhold" in Sachen 7 J 159/26 der Reichsanwaltschaft ein Verfahren wegen Landesverrats und Verrats militärischer Geheimnisse, begangen durch seine Mitwirkung an der Druckschrift: "Die deutsche Militärpolitik seit 1918" anhängig.

Er ist in jenem Verfahren von dem Untersuchungsrichter des Reichsgerichts am 23. April und 2. August 1927 eingehend verantwortlich vernommen worden. Dieses Verfahren ist durch Beschluß des Reichsgerichts vom 9. August 1928 auf Grund des Reichsgesetzes über Straffreiheit vom 14. Juli 1928 eingestellt worden.

In jenem Verfahren ist ein Brief vom 24. August 1925 des Angeklagten

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Diese Behauptung trifft nicht zu. Wie es auch im weiteren Verlauf des Urteils richtig heißt, erschien am 23. April 1929 in der "Weltbühne" der Artikel "Atemnot der Luftfahrt" von Walter Kreiser.
Empfohlene Zitierweise:
Reichsgericht: Urteil im Weltbühne-Prozess, AZ: 7 J 35/29 – XII L 5/31. Leipzig 1931, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WBUrteil03.jpg&oldid=- (Version vom 10.12.2020)