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Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842

I. Veränderungen im Neckarkreise.

Art. 1.

Von dem Oberamts-Bezirke Besigheim werden

1) die Gemeinde Unter-Gruppenbach mit den Weilern Ober-Gruppenbach und Donbronn, hingegen mit Ausschluß der Parzelle Wüstenhausen, welche in ihrem bisherigen Oberamts-Verbande verbleibt, und
2) die Gemeinde Abstatt mit den Parzellen Happenbach, Vohenlohe und Wildeck

getrennt und dem Oberamts-Bezirke Heilbronn einverleibt.


Art. 2.

Die Gemeinden Groß-Glattbach und Iptingen, bisher im Bezirke Maulbronn, werden dem Bezirke Vaihingen einverleibt.


Art. 3.

Die Gemeinde Geiselhardt mit ihren Parzellen tritt aus dem Bezirke Weinsberg in denjenigen von Öhringen über.


II. Veränderungen im Schwarzwaldkreise.

Art. 4.

Die Gemeinde Hagelloch mit ihrer Parzelle Rosenau, bisher im Bezirke Herrenberg, wird dem Bezirke Tübingen zugetheilt.


Art. 5.

Die bisher mit dem Bezirke Neuenbürg im Verbande gestandenen Gemeinden

1) Dennjächt mit dem Weiler Thann
2) Ernstmühl,
3) Liebenzell nebst den dazu gehörigen Parzellen,
4) Monakam,
5) Unter-Haugstett und
6) Unter-Reichenbach samt Parzellen

werden dem Bezirke Calw zugetheilt.

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Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842, Stuttgart 1842, Seite 386. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:W%C3%BCrttemberg_Regierungsblatt_1842_386.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)