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Platers, Goes, Nettelhorst etc., welche hier wohnten. Gleich nach der Erbauung Goldingens durch den Herrmeister Gröningen, und als diese Stadt als Festung fertig war, ließ der Herrmeister den noch ungetauften Kurländern bekannt machen, daß sie sich taufen lassen und dem Orden ergeben, widrigenfalls aber mit Feuer und Schwert dazu gezwungen werden sollten. Die Kuren wollten diese scharfe und feurige Bekehrungsweise nicht gelten lassen, es kam zu heftigen Gefechten, und als die Ritter siegten, begaben sich die Kuren unter die Herrschaft des Litthauischen Fürsten Mendog, der — wie Kelch sagt— auch noch damals ein Unchrist war. Gröningen überwand indessen auch diesen und brachte Kurland völlig unter seine Botmäßigkeit.

Goswin von Hericke gab im Jahr 1355 der Stadt Goldingen das erste Privilegium, und erweiterte die Gränze derselben‚ verlieh ihr auch, wegen ausgezeichneter treuer Dienste, ein eigenes Wappen, die heilige Jungfrau Katharina, mit fliegendem Haar, in der rechten Hand ein Schwert, in der linken ein

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Ulrich von Schlippenbach: Malerische Wanderungen durch Kurland. C. J. G. Hartmann, Riga und Leipzig 1809, Seite 278. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:VonSchlippenbachMalerischeWanderungenDurchKurland.pdf/289&oldid=- (Version vom 12.12.2020)