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Raimund Dürnwirth: Vom Steinbier. In: Carinthia I., 95 (1905), S. 10–19

unternommen wurden. Von einem Beamten der damaligen Kreisregierung in Klagenfurt erzählte man sich, daß er sich zu wiederholtenmalen im Frühsommer einen mehrtägigen Urlaub erbeten habe, um Herrn Koritniak, seinen lieben Freund und Verwandten auf dem Radsberge zu besuchen und interne Beziehungen zu ordnen. Selbst die kärnt. Landschaft soll – einer Mitteilung des Herrn Landesarchivars Dr. v. Jaksch zufolge – jährlich 40 Maß Steinbier! (= 56⋅6 l) – jedoch für Tintenerzeugung – gebraucht haben.

Um die Mitte des 18. Jahrhunderts hatte die öst. Regierung allerdings die Absicht, den Verbrauch des Steinbieres zu gunsten des Pfannenbieres einzuschränken, ja sogar die Erzeugung desselben gänzlich einzustellen. Ein am 8. Dezember 1767 vom k. k. mitteren Kreyß-Amt im Erbherzogtum Kärnten zu Klagenfurt an Herrn Primus Felician Kerkho, Anwalt des löbl. Stiftes Viktring, erflossener Bescheid gibt uns einen Beleg hiefür. Kerkho wurde darin aufgefordert, ein Gutachten abzugeben, ob nicht die Bräuung des Steinbieres gänzlich eingestellt, hiemit „das Exercitium sothaner Bräuung denen Unterthanen des Stiftes salva justitia“ benommen werden und die Leute an das Pfannenbier gewöhnt werden könnten, und schließlich anzugeben, was für einen Accis sie dafür zahlen und was er betrage. Darüber sollte ausführlicher und standhafter Bericht mit Beyruckung gutachtlicher Meinung samt obwaltenden Beweggründen binnen 3 Tagen erstattet werden.

Anwalt Kerkho gab in festgesetzter Frist folgende unumwundene und wohlbegründete Erklärung ab:

Die gänzliche Einstellung des Steinbierbrauens wäre eine sehr harte Maßregel. 1. Die Bauern im Stift-Viktringer Distrikte (und in vielen andern Ortschaften würde es eben auch nicht viel anders sein) haben außer Wasser kein anderes Getränk als das Steinbier, das oft mehrere zusammen für ihren eigenen Bedarf gemeinschaftlich erzeugen. Es wäre nun wohl sehr hart, wenn man dem von schwerer Feldarbeit die ganze Woche hindurch ermüdeten Bauer dies einzige Übrige zur Erquickung nähme. – 2. Das Steinbier ist offenbar das wohlfeilste Getränk, indem sogar in den Städten in öffentlichen Steinbierschenken die Maß für 2 Kreuzer (= 7 h) verkauft wird. Es muß also den selbst brauenden Bauern dieses Getränk wohlfeiler zu stehen kommen. 3. Der Bauer bereitet dieses Getränk von eigenerbautem Getreide

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Raimund Dürnwirth: Vom Steinbier. In: Carinthia I., 95 (1905), S. 10–19. Joh. Leon sen., Klagenfurt 1905, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Steinbier.djvu/8&oldid=- (Version vom 1.8.2018)