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Raimund Dürnwirth: Vom Steinbier. In: Carinthia I., 95 (1905), S. 10–19

Die ausgekochten Treber werden den Schweinen gegeben.[1]

An Geräten, die zur Bräuerei benutzt werden, führt Hierzegger folgende an: 1 eingemauerter Kessel, 1 großes Maischschaff, 1 unge­fähr einen Wiener Metzen (61.5 l) enthaltendes Schaff zum Abbrühen des Hopfens, ferner 1 drittes Schaff, ungefähr von der Größe des Maischschaffes, mit einer in der Mitte des Bodens angebrachten Öffnung, die mit einem hohen Zapfen verstopft wird. Unterhalb desselben befindet sich ein großer Fangtrog nebst einer Rinne, durch welche man das Bier in eine große Kühlwanne leitet, die man gewöhnlich im Keller aufstellt. Weiters gibt es noch eine eiserne Zange zum Ergreifen der erhitzten Steine, eine hölzerne Krücke oder Ruder zum Zusammenscharren der Asche und Kohlenreste und einen Schöpfer. – Das Bräuhaus samt Malzdörre befindet sich meist abgesondert vom Wohnhause, bei einigen Brauereien steht es jedoch in unmittelbarer Verbindung mit dem Wohnhause, nämlich zumeist an dasselbe angebaut.

Die Art und Weise des Vorganges beim Bräuen selbst schildert Hierzegger eingehender noch als Waizer und Hartmann in einem eigenen, „Manipulation des Steinbierbräuens“ überschriebenen Abschnitte (Blatt 25) folgendermaßen:

„Unter den mit 30 Maß (= 42⋅5 l) Wasser gefüllten Kessel wird geheizt und zugleich werden in diesem Feuer die Steine glühend gemacht. Dann wird

  1. Das geschrotete Malz in die „Maschbodung“ (Maischbottich) zur Hälfte eingeleert, sodann frisches Wasser aus dem Kessel darauf gegossen und aufgerührt, dann die zweite Hälfte Malz darein geschüttet ohne aufzurühren, hernach jedoch wieder gehitztes Wasser darauf gegossen und eine starke Stunde der Auflösung überlassen. – In dieser Zwischenzeit wird
  2. der Hopfen in dem sogenannten Metzen-Schaff, von dem bereits vorher die Rede war, mit heißem Wasser, das durch Hineinlegen der glühenden Steine kochend gemacht wurde, besonders abgebrennt und verhüllt. Darauf wird

  1. In den Victringer Archivalien des Geschichtsvereines (1155, F. 9), findet sich eine „Spezification deren Steinbierbrauer im Stift-Victringer Burgfried“ vom 24. Oktober 1748, der zufolge dahin dienend 11 Brauer und in Hollenburger Landgericht seßhafte, jedoch Victringer Untertanen, 13, zusammen 24 gezählt wurden.
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Raimund Dürnwirth: Vom Steinbier. In: Carinthia I., 95 (1905), S. 10–19. Joh. Leon sen., Klagenfurt 1905, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Steinbier.djvu/5&oldid=- (Version vom 1.8.2018)