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Kunst-Ausstellung erreichten Einnahmen, deren eine Hälfte bisher dem Unterstützungsfonds der Künstler, die andere jedoch der Akademie zu etatmäßiger Verwendung übergeben wurde. Diese letzterwähnte Hälfte dem Interesse der Künstler, welche durch ihre Beiträge die Ausstellung zum größten Theil bilden, zurückzugeben, erschien dem akademischen Rath nicht mehr als billig, da er sich mit Recht nicht blos als administrative Behörde, sondern in jeder Beziehung auch als den natürlichen Vertreter aller wahren Interessen der Kunst und der Künstler betrachtet. Einstimmig schloß er sich daher dem, in einer Petition an das hohe Ministerium ausgesprochenen Wunsche der selbstständigen Künstler Dresdens an, dem gemäß diese zweite Hälfte zum Ankauf eines oder mehrer der ausgestellten vorzüglichen Kunstwerke bestimmt werden sollte. Diese Ansicht wurde auch auf das bereitwilligste von der hohen vorgesetzten Behörde unterstützt, in der 2. Kammer angenommen und der 1. Kammer durch ihre Deputationen zur Annahme bereits empfohlen, als die erfolgte Auflösung beider Kammern die ganze Maßregel unentschieden ließ.

Position im Staats-Budget für öffentliche Kunstwerke.

Möchte es gelingen in nächster Zeit die leider für jetzt vereitelte gute Absicht nachzuholen, so wie insbesondere auch noch die Verwirklichung des lange schon gehegten und von der höchsten Behörde eben so vollständig anerkannten Wunsches, einer festen Position im jährlichen Staatsbudget, zur Herstellung von öffentlichen Werken der Kunst, durch die Genehmigung der Volksvertretung, die sich ebenfalls bereits billigend über das Princip ausgesprochen, endlich erlangt zu sehen.