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     zwei Kirchen- und Oberschul-Räthe,

          (einer von katholischer und einer von protestantischer Confession,)

     zwei Obermedicinal-Räthe.

     zwei Apotheker, als Obermedicinal-Assesor,

     ein Oberforst-Rath,

     ein Oberberg-Rath,

     ein Regierungs-Archivar,

     zwei Regierungs-Secretäre,

     zwei Regierungs-Registratoren,

     ein Regierungs-Botenmeister,

     zwei Regierungs-Probatoren,

     sechs Regierungs-Canzlisten,

     drei Regierungs-Pedellen.

Die beiden General-Superintendenten der evangelisch-lutherischcen und reformirten Confession sind correspondirende Mitglieder der Regierung und beständige Referenten für alle kirchliche Disciplinarsachen und für die Besetzung erledigter geistlichen Aemter.

E. Finanz-Verwaltung.

§. 6. Zur gesammten Finanzverwaltung bestellen Wir:

1. General-Steuer-Direction.

1) Die General-Steuer-Direction zu Wiesbaden, mit dem amtlichen Wirkungskreis der bisherigen General-Direction directer und indirecter Steuern, sodann der Wege- und Uferbaudirection, soviel die Einnahme des Barrieren-Ertrags betrifft, weniger nicht der Hofkammern zu Wiesbaden und Weilburg, endlich der Finanz-Section der Regierung zu Dillenburg, soviel die Verwaltung der Aecise, Landeszölle, Sportuln und Toren, Regalien und Monopolien angeht, letztere mit Ausschluß der zum Landesherrlichen Domanial-Eigenthum gehörigen Bestandtheile, z. B. Bann- und Jagdgerechtsame etc., mit namentlichem Einschluß hingegen der Einkünfte von den Post- und Münzregalien etc.

Sie besteht aus nachfolgenden Dienststellen:

     ein Präsident oder General-Steuer-Director,

     zwei Obersteuer-Räthe,

     sieben Steuer-Buchhalter,

     zwei Steuer-Verificatoren,

     ein Steuer-Secretär,

     ein Steuer-Registrator,

     ein Steuer-Botenmeister,

     fünf Steuer-Probatoren und Canzlisten,

     zwei Steuer-Pedellen.

2. Die General-Domänen-Direction.

2) Die General-Domänen-Direction zu Wiesbaden, welche in den Wirkungskreis des Lehnhofes, sodann der Kammer-Collegien zu Wiesbaden, Weilburg und Dillenburg eintritt, auch die Correspondenz mit dem Hofämtern wegen unseres Hofhaltungsetats und die Direction des Weinkellers zu Eberbach zu übernehmen hat, mit folgenden Dienststellen:

     ein Präsident oder General-Domänen-Director,

     zwei Domänen-Räthe,

     ein Forst-Rath,

Empfohlene Zitierweise:
: Nassauische Verwaltungsorganisation. , Wiesbaden 1817, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verwaltung_Nassau_16.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)