Johann Gottfried Pahl: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel | |
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zu Adelberg, als einer von euch nur Edelknabe oder Jagdjunker.
Es ist ein Unterschied, brüllen unsere polischen Sophisten, zwischen Staatsbeamten, und simplen Domestiken, und das Hereinziehen der Fremdlinge ist in Wirtemberg verfassungswidrig.
Da hätten wir sie wieder bey den Ohren ihres Systems. Die Fürsten sollen zu blossen Kartenkönigen herabgewürdiget werden, und in ihrem Lande weniger zu befehlen, haben, als jeder ehrliche Bürger in seinem Hause. Das verräth ihre eigennützigen, tyrannischen Plane. Denn je mehr sie die grossen Herren einschränken, desto weiter hoffen sie ihre Herrschaft auszudehnen. Zwar haben wir in Wirtemberg eine Art von Constitution, die der Hof respektiren soll. Aber das ist alles eitel Larivari. Der Tübinger Vertrag,
Johann Gottfried Pahl: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel. o. V., Waldangelloch und Leipzig 1797, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vernunft-_und_schriftmaessiges_Schutz-_Trutz-_und_Vertheidigungs-Libell.djvu/34&oldid=- (Version vom 1.8.2018)