Johann Gottfried Pahl: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel | |
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Anklage unsrer gnädigen Herrschaften nicht anders, als die Juden vor dem hohen Rathe zu Jerusalem, als sie mit falschen Zeugnissen gegen unsern Erlöser processirten. Sie sagen: unser Land hat keinen Adel, – id quod lubentissime concedo; und dann sagen sie wieder: unsre Edelleute sind lauter Ausländer, folglich gehört ihnen bey uns kein Brod. Wie sie da ad absurdum kommen, – gerade wie so mancher naseweise Magister in Tübingen, der es mit dem hochgelehrten Herrn Professor Ploucquet disputando aufnahm. Wenn das Land keinen Adel hat, wo soll dann, ums Himmels willen! der Herzog seine adeliche Dienerschaft hernehmen? Selbst machen kann er sie nicht, weil ihm mit neugebackenem Werke nichts gedient ist, und aus dem Monde, oder aus dem Jupiter kann er sie auch nicht verschreiben. Aber da sind einige gleich mit der unverschämten Ausflucht da, er brauche gar keine Cavaliers, er könne sich
Johann Gottfried Pahl: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel. o. V., Waldangelloch und Leipzig 1797, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vernunft-_und_schriftmaessiges_Schutz-_Trutz-_und_Vertheidigungs-Libell.djvu/29&oldid=- (Version vom 1.8.2018)