Johann Gottfried Pahl: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel | |
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den armen Mann plagt und schindet, die Religion und ihre Diener verspottet, seine Dienstboten und Handwercksleute nicht bezahlt, und den Landesherrn und die Gesetze verhöhnet, so ist er ein Schurke, er sey wohl oder schlecht geboren, sowohl als die gnädige oder ungnädige Frau eine Hure ist, die, mit ihrem Leibe einen Handel treibt, oder die Schildwache vor der Thüre ihres Hauses zu einem Besuche hinter die Gardinen einladet. Da ist allzumahl kein Unterschied – wer schlecht ist, bleibt schlecht, er sey auch, wer er wolle. Daß aber solche schlechte Menschen, in dem Orden, wovon wir reden, lauter Ausnahmen von der Regel seyen, wird ein jeder bald einsehen, der sich die Mühe geben will, mit dem Decalogus in der Hand, eine Musterung unserer adelichen Mitbürger und Mitbürgerinnen vorzunehmen. Indeß verdienen aber auch selbst diese Ausnahmen Schonung und Entschuldigung, weil man
Johann Gottfried Pahl: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel. o. V., Waldangelloch und Leipzig 1797, Seite 27. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vernunft-_und_schriftmaessiges_Schutz-_Trutz-_und_Vertheidigungs-Libell.djvu/27&oldid=- (Version vom 1.8.2018)