Wir haben gesehen, daß das konstitutionelle Thierstaatensystem sich nur in der Dunkelheit halten kann, und es darf uns deßhalb wohl nicht verwundern, zu erfahren, daß die Bienen in ihrer verstockten konstitutionellen Wuth sich alle Mühe geben, in jeder Weise die Beleuchtung, die Kritik von ihrem Systeme und ihrem Staate abzuhalten. Sie erlauben jede statistische Berechnung über Ein- und Ausfuhr der Höschen und des Honigs am Flugloche – jede staatsökonomische Untersuchung über die Zahl der Arbeitsstunden der Proletarier – aber über die Verwendung der eingeführten Stoffe und der Produkte im Staatshaushalte selbst gestatten sie nur eine oberflächliche Einsicht. Die Steuern, welche in Honig an die Regentin unmittelbar, in Höschen und Honig an die bevorrechteten Stände geliefert werden, sind durchaus unberechenbar.
Patriarchalische Einrichtung, wo noch keine Stände des Volkes an der Civilliste ihres Herrschers von Gottes Gnaden, und somit an seiner Würde mäkeln und deuteln! Freilich aber auch ein Zeichen unvollständiger Ausbildung konstitutioneller Sitte. Kein Budget! Keine regelmäßige Steuerumlage! Selbst jene Perle der Volksrechte, das Recht der Steuerverweigerung, welche das Volk nach Beseler und Dahlmann deßhalb besitzt, damit es dieses Recht nicht ausübe, selbst diesen Schmuck der Volksrechte entbehrt der Bienenstaat! Und dennoch hat seine Königin das absolute Veto, ebenfalls zum Schmucke, um es nicht auszuüben. O Keller und Gerlach, wenn ihr dies gewußt hättet, welcher Triumph würde von euch gefeiert worden sein! Aber vergönnt, daß ich einen Tropfen Wermuth in diesen verspäteten Freudenkelch träufeln lasse. Das konstitutionelle Thierstaatensystem vermag dem Lichte der Kritik nicht zu widerstehen und fällt
Carl Vogt: Untersuchungen über Thierstaaten. Literarische Anstalt, Frankfurt am Main 1851, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Untersuchungen_%C3%BCber_Thierstaaten-Carl_Vogt-1851.djvu/77&oldid=- (Version vom 1.8.2018)