Tausend Franks dafür bezahlte und selber gewiß eben so viel in die Tasche steckte. Er kaufte die verdorbene Frucht, welche in Genua und Marseille nicht ausgestellt werden durfte und ließ daraus das Brod für das Fürstenthum backen. Wehe dem, der fremdes Brod einführte! Sechs Monate Gefängniß und fünf Hundert Franks Strafe erwarteten ihn unfehlbar. Die Fremden wurden an der Gränze verhaftet, wenn sie Brod bei sich hatten; – der Kapitän eines Schiffes, das in einem Hafen des Fürstenthums Zuflucht suchte, wurde in Geldstrafe verfällt, wenn er ein Stückchen Brod an Bord hatte. Wie über das Vieh, so hielt man ein Civilstandsregister über das Brod. Die Bäcker, welche eigentlich nur die Verkaufsbureaus des Brodes hielten, mußten in einem besonderen Register den Verbrauch einer jeden Familie bemerken. Entsprach dieser nicht dem angenommenen Bedürfnisse, so folgte criminelles Verhör vor dem Untersuchungsrichter, Haussuchung und monatlanger Untersuchungsarrest; – denn das Vergehen gegen den Säckel des Prinzen war im Fürstenthume Monaco eben so unverzeihlich, als die Sünde wider den heiligen Geist in der Kirche.
Der Fürst hatte, wie man aus dem Vorhergehenden ersehen mag, einen gewaltigen Abscheu vor dem Pauperismus. Er wünschte einen Jeden reich und glücklich zu sehen und fing, wie man in allen guten Dingen thun soll, so auch in diesem Punkte löblicher Weise mit sich selber an. Er gehörte durchaus nicht zu der Klasse von Philosophen, welche theoretische Grundsätze aufstellen, ohne sie auch praktisch zur Anwendung zu bringen. Die Ausrottung des Pauperismus, die seine Lieblingsidee war, gelang ihm wenigstens an der eignen Person ganz vortrefflich. Doch der begeisterte Mann
Carl Vogt: Untersuchungen über Thierstaaten. Literarische Anstalt, Frankfurt am Main 1851, Seite 230. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Untersuchungen_%C3%BCber_Thierstaaten-Carl_Vogt-1851.djvu/252&oldid=- (Version vom 1.8.2018)