Princip, daß der Krone keine unbedingt zum Gehorsam verpflichtete, bewaffnete Macht zu Gebote steht, mit welcher sie die Freiheit des Volkes unterdrücken könnte, unter dem Vorwande, Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten.
Die beiden Hauptansätze des Budgets beziehen sich auf die Erziehung und auf den Hof, sowie auf die Unterstützung der Bürger in Zeiten der Noth. Weitere Bedürfnisse kennt der Staat nicht. Die Polizei wird von den Bürgern selbst geübt, die Sicherheit gegen Außen ist den bewaffneten Bürgern anvertraut, die Verwaltung in so einfacher Weise geregelt, daß sie nur unbesoldete Ehrenämter begreift.
Polizeiknüppel sind freilich die Bürger geworden. Es existirt noch, als Zeichen einer wenig fortgeschrittenen Zeit, jene Abgeschlossenheit wie in dem Mittelalter, wo jeder von einer Mauer umgebene Maulwurfshügel gegen den Nachbar sich abschloß und ihn befehdete. Daß sie gegen äußere Feinde mit Energie verfahren, die Gränze ihres Flugloches auf’s Aeußerste vertheidigen und nicht erlahmen im Kampfe um die Unabhängigkeit ihres Staates, ist bei den Bienen gewiß nur zu loben, – daß aber diese Abgeschlossenheit auch so weit geht, mit Bissen und Stichen ihre verirrten Brüder zu empfangen und Bienen aus andern Staaten nicht einmal zum Besuche zuzulassen, dieß gehört zu jenen Sonderbarkeiten, welche die fortschreitende Civilisation noch nicht hat verbannen können. Sobald ein neuer Schwarm den alten Stock verlassen hat, um eine Kolonie zu gründen, so wird offenbar die Parole geändert – die Wächterinnen am Flugloche des alten Stockes empfangen den etwa zurückkehrenden Kolonisten mit Bissen und Stichen und erkennen ihn nicht mehr für den ihrigen an.
So findet jener egoistische Partikularismus, der das
Carl Vogt: Untersuchungen über Thierstaaten. Literarische Anstalt, Frankfurt am Main 1851, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Untersuchungen_%C3%BCber_Thierstaaten-Carl_Vogt-1851.djvu/101&oldid=- (Version vom 1.8.2018)