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Wegs von S. Venant, unter der Heil. Itisbergae Altar gefunden worden; und wird sein Fest nicht allein allhie zu S. Venant, sondern auch in der benachbarten Statt Aire, oder Arien / jährlich begangen. Anno 1645. hat der Frantzösische Marschall Gassion dieses S. Venant auff discretion, oder Gnad / und Ungnad / wie die Teutschen reden / erobert. Im Jahr 1649. den 16. (26.) Aprilis haben die Spanischen diesen am Layfuß gelegenen / wolbefestigten Orth auff discretion eingenommen.


VII.
Von dem Hertzogthumb
Lüzelburg / und der Graffschafft Namur.

Wann wir der Landtafel / auch von andern gehaltener Ordnung nachgehen wollen / so folget / auff Hennegöw / die Graffschafft Namur. Weilen wir aber uns / deß Ludovici Guicciardini Ordnung / so er / in Beschreibung deß Niderlands / in acht genommen / nachzusetzen vorgenommen: So wollen wir erstlich etwas ins gemein von dem Lande Lüzenburg / Lüxelburg / oder Luxemburg / vermelden. Es hat aber dasselbe insonderheit der geweste Abt zu Epternach in diesem Lande / Johannes Bertelius, der Anno 1607. gestorben / beschrieben; welcher / unter anderm / am 84. Blat sagt / daß das Hertzogthumb an der Mosel / gleich von seinem Ursprung an / allezeit / in die fünffhundert und zwantzig Jahr ungefehr / berühmt gewesen; da dann Fredericus, der Stiffter deß Schlosses Barr / den Mosellanischen Titel abgethan / und daß solche gantze Gegend / von besagtem Schloß / und er ein Graff zu Barr / forthin genant werden solte / gewolt habe. Folgender Zeit sey das Hertzogthumb an der Mosel in gar viel Stuck zertheilt worden; wie dann solches noch heutiges Tages unterschiedlichen Herren unterworffen. Dann die von Metz / von ihrer Statt an / biß nach Marenge / umb die Mosel herumb zugebieten haben. Ferners erstreckt sich deß Hertzogen zu Luxemburg Gebieth / auff beeden Seiten der Mosel / biß zum Stättlein Köningmacheren. Wann man von dannen auff der rechten Hand der Mosel hinunter sich begiebet / so gehört die Statt Sirck / mit dem herumb gelegnen Lande / dem Hertzogen von Lothringen oder Barr; das Mosellanische Land aber zur lincken ferners dem Hertzog von Luxemburg / biß nach GrävenMacheren / welches Stättlein / und alles Land / so von solchem Stättlein an / biß zum Dorff Egell / auff beeden Seiten deß Flusses übrig / dem gedachten Hertzog von Luxemburg zuständig ist. Darauff dann / wann man allgemach zur lincken Hand fortreiset / der Rest dem Churfürsten zu Trier beederseits gehörig ist. Also hat der Ardenner Wald vor Jahren seine eigne Fürsten gehabt; heutiges Tages aber wird derselbe meistentheils zum Hertzogthumb Luxemburg; wie auch die Marggraffschafft Arlun / die Graffschafften Chiny, S. Paul, oder Roussy, Rocche in Ardenne, Salm / Orcimont, Manderscheid / Virnenbourgh / Vianden oder Vienthal / und die Herrschafften Marveil / Arancey, und Durby, gerechnet: und schreibet Matthaeus Quade, in Teutscher Nation Herrligkeit / cap. 81. daß etliche Graffen ihr Lehen zu Luxemburg empfahen müssen / als Manderscheid / Arenburg / Salm / Ryfferscheid / Rhineck / Kriechingen / Isenburg / sampt andern Herren / und von Adel / in grosser Menge. Sonsten werden diese Grentzen dem Hertzogthumb Luxemburg geben / als von Mitternacht / Lüttich und Namur; von Mittag / Lotthringen; von Morgen / die Mosel / und das Stifft Trier; und vom Abend die Maas / mit dem Ebers- oder Arduenner Wald. Daß aber solche nicht die eigentliche Grentzen seyen / das ist auß deme so hieoben gesagt / zu vernehmen. Den Umbkreiß rechnen theils auff siebentzig / theils auff mehrere Meilwegs / und sagen / daß darinn zwantzig / oder drey und zwantzig mit Mauren und Gräben umbgebene

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Circuli Burgundici. Matthaei Meriani Seel: Erben, Frankfurt am Mayn 1665, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Circuli_Burgundici_(Merian)_435.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)