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Nahmen bekommen habe. Sonsten / was den Nahmen der Statt selbsten anbelangt / so ist wissend / daß die Teutschen die jenige Ort / welche bey den Außgängen / vnd Anfängen der Wasser liegen / zum Theil / Gmund / Gemünd / Gmuind / oder Mund / daß ist / Os, oder Ostium, zu nennen pflegen. Als da seynd / Ukeremuind / oder Ukermund / in der March; Angermuind / oder Ukermund / in der March; Angermuind / auch daselbst (wiewol einer deßwegen einen andern Bericht thut); Travemund in Holstein; Warnemund in Mechelburg; Angermund im Clevischen; Rurmund im Geldrischen; Gemünd in Francken; Gemuind in Hessen; Gmünd in Schwaben; Gmünd am Necker / oder Neckergmund oberhalb Heydelberg; Abtgemünd / da die Roth in die Lein fällt; Lechsgmünd / da der Lech in die Thonau kompt / etc. Es ist dieses unser Ober-Oesterreichisch Gemund kein gar grosse / aber ein schöne / und wolerbaute Statt / die deß Saltzwesen halber sonderlich berühmt ist. Dann das Saltz an der Halstatt / (allda ein See) an einem Saltzberg gegraben / vnd das daselbst gesottene Saltz in Teichlen über Berg / und Thal herab nach Ischel geleitet / da auch Saltz gesotten wird; deßgleichen auch weiter herab in die Lambach / daselbst die Traun in den Gemunder See laufft / welcher sehr tieff / sonderlich umb das hohe Gebürg den Traunstein herum / wie auch beym Closter Traunkirchen / so im See ligt. Das Schloß Ort ligt auch in diesem See / an dessen Ufer die Statt Gemunden gelegen / daselbst hin alles Saltz über See her geführet wird / und laufft die Traun zu Gemunden wieder sehr starck auß dem See / daß man mit den Saltz-Schiffen darauff / jedoch gefährlich fahren kan / weil Er im Steinfelsichten fast anderthalb Meil biß an den Fall / laufft / so nur ein Stund von Schwanstatt ist / welcher Wasserfall mit einer Schleussen eingefangen ist über grosse Steinfelsen. Wann nun Saltz-Schiff kommen / wird solches dem Fallmeister angezeit / so sein Hauß darauff hat / und dasselbe im stetten Bau halten muß / der schwelt alsdann das Wasser in etwas / und öffnet die Schleussen / so schiessen die Schiff / doch auff niedrigem Wasser / durch / wie ein Pfeil. Neben der Schleussen fällt das Wasser die Stein hinab: Die Schiff aber werden im Stadel / so ein grosser Flecken ist / und lauter Schiffleut darinnen wohnen / auß- und in grössere Schiff eingeladen / und auff der Traun / und folgends der Thonau / biß nach Wien geführt. Es hat herum / sonderlich an dem berühmten Traunstein / (dessen Bergs hoher Spitzen mit Holtz überzogen ist / und sich weit sehen läßt /) an den Bergen genugsam Holtz / darauß man die Kübeln / und Zilen / oder kleine / lange / aber schmale / und mit einem ströhinen Tach bedeckte Schifflein / machen kan / deren ein unglaubliche Anzahl zum Saltzführen verfertigt wird; und sich viel Leute allhie von solcher Zimmerey erhalten; wie wir berichtet worden / auch zum theil hievon in G. Brauns 5. Theil deß Stättbuchs gelesen haben. Anno 1626. haben die Ober-Enserische Bauren Gmund eingenommen; seynd aber ihrer hernach / vor der Statt / den 24. Nov. in die viertausend von dem H. Grafen von Pappenheim erschlagen worden.

Obgedacht Halstatt ist ein Marckt / und Käiserlich Cammergut / da die Haupt-Saltzpfann / 2. Meilen ober Ischel gelegen.

Gemeldtes Ischel aber ist auch ein Marckt / und Landsfürstlich Cammergut / in besagtem Land ob der Enß / beym Ursprung der Traun / und dem Kalstätter See / gelegen / so Lazius Tutationis reliquias zu seyn erachtet / und daß der nächste Berg / der Dussemberg genannt / den alten Nahmen um etwas andeuten thue / vermeynet.

Sonsten ligt nicht weit von der Statt Gmunden / und in dem Gmundner / oder TraunSee / das Schloß Ort / so Anfangs ein Käiserlich / oder Landsfürstlich Gut gewesen / hernach habens die Freyherren von Polheim; dann die Spindler / und folgends Graff Adam von Herberstorff / Statthalter zu Lintz gehabte. Der Zeit gehört Schloß / und Graffschafft Ort Herren Johann Bernhard von Preysing / Freyherren zu alten Preysing / Herrn zu Moß / Domherrn deß Hohen-Stiffts Regenspurg. In den Relationen wird auch eines Orts in Unter-Oesterreich / an den Ungarischen Gräntzen / gedacht / welches vestes Schloß / einem Ungarischen Herrn gehörig / Anno 1645. von den Schwedischen eingenommen; und mit der Herrschafft im 46. Jahr hernach außgeplündert worden.

So ist nicht fern von dem gedachten Gemundter: der Atter See / der dem Herren Graff Kevenhüler / als ein Pfandschilling vom Hauß Oesterreich / nacher Camer / so daran gelegen / gehörig. Es ist das Atergöu / und See / etwan der Grafen von Schaunburg gewesen / so aber ihnen umbs Jahr 1366. abgesprochen worden / und dem Hauß Oesterreich zukommen; wie Gerhardus de Roo lib. 3. fol. 112. schreibet.

Es ist auch ein Gmünd in Unter-Oesterreich / beym Fluß Launitz / oder Launsitz / und nahend Weitra / im Wald 7. Meil Wegs von Crems gelegen / welches Stättlein vor diesem Herren Bernharden / Herren von Puechheim gehöret hat; und vielleicht noch seinen Erben zuständig seyn mag.


Greyn / Greyna, Gruna.

Stättlein / und Schloß an der Thonau / und einem Wasser / daß von Cluverio Cluna genant wird. Allhie seyn der Marcomanner / und Quaden / Gräntzen gewesen / deren jene in Böheim; diese aber in Oesterreich / und Mähren / gewohnt haben; wiewol Lazius auch die Marcomanner in Unter-Oesterreich setzet; welcher ingleichem lib. 12. Comment. R. R. sect 7. cap. 6. sagt / daß Greyn in einem deß Käisers Ludovici I. Brieff Artagruna genant werde; über welchem der Weyler Saxina, auff einem Berglein liege / dessen auch ein Brieff deß besagten Käisers gedencke.

Es hat dieses Greyn von seinem Herren / Herrn Leonhard Helfreichen Grafen von Megau / Rittern deß gülden Flusses / der verwittibten Frauen Käiserin gewestem Obristen Hoffmeistern / so Anno 1644. im Frühling / wie in der Franckfurtischen Herbst-Relation dieses Jahrs (wiewol ein

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Matthäus Merian: Topographia Provinciarum Austriacarum. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1679, Seite 61. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Austriacarum_(Merian)_061.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)