Verteilung auf die einzelnen Richtungen, wie sie der stationären Strahlung und Gleichung (11*) entspricht. Die Energie eines Strahlelementes wird alsdann betragen:
vor der Reflexion muß sie zufolge (16) gewesen sein:
Durch Integration dieses Ausdruckes über
und
finden wir einen zweiten Ausdruck für
:
(19)
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Setzen wir für
seinen Wert
und den Wert von
aus (11*) ein, so wird nach Ausführung der Integration nach
und
:
Führt man auch noch die Integration nach
aus, so wird:
(20)
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Durch Vergleich von (18) und (20) erhält man, wenn man gleichzeitig nach
entwickelt:
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Hieraus herechnet sich: