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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica

die Bäume zu verpflantzen / bey dem gemeinen Mann allerwenigst in Schwange gehet. Hiernechst so geschicht auch durch dieses versetzen offters mehr Schaden als Nutzen. Denn die Stämmgen werden an einem andern Ort ausgehoben / und versetzet / die Versetzten aber verderben gemeiniglich / und wäre also besser gewesen / man hätte sie an vorigen Orte stehen gelassen. Wenn aber Jährlich ein jeder Haußwirth etwas weniges durch Saamen an wilden Stämmen aufzöge / so könten hernacher von solchen viele mit bessern Vortheil hin und wieder verpflantzet und Nutzen geschaffet werden.

Es finden sich auch ferner gnugsame Nachrichtungen / daß an. 1556. in den Holtz-Ordnungen und sonsten durch Befehl intimiret worden / in Ober-Gebürge / von denen Unterthanen jährlich eine gewisse Anzahl an Weiden Pappelweiden und wilden Obst pflantzen zulassen / des wegen auch jährlich nachgesehen werden sollen / ob auch die gebotene Zahl gesetzet / gestecket / oder gepflantzet worden / woraus gnugsam zuschliessen / wie sorgfältig die lieben Vorfahren hierunter gewesen / nur Weiden und Pappeln zu pflantzen weil ihnen dergleichen damahls gefehlet / oder abgangen / deren sie doch allenfalls entbehren können / indem zu denen Weiden oder Banden / mit welchen man etwas anhefften oder anbinden kan / auch die jungen Aestlein der Fichten und Bircken dienen; Hingegen sie ander Holtz dazumahl genug gehabt / daran wir aber grossen Mangel nunmehro spühren / und fast so zusagen alle Wohlfarth des Gebürges an solchen henget.

Nachgehends sind auch andere nützliche Resolutiones bey derer Durchlauchtigsten Churfürsten Höchstmildesten Gedächtniß Regierung deßwegen ertheilet worden; Allein man hat dazumahl nicht vermeinet / daß die grossen weitläufftigen Höltzer in Ertz-Gebürge so bald zu consumiren seyn möchten / biß man nun die Flächen / Stockräume und Gehaue auf viel Meilweges lang und breit / von Holtz leer / aber den wenigsten Wiederwachs wahrnimmt.

§. 12. Eine sehr considerable und heilsame Verordnung finden wir / so Hertzog Friedrich zu Sachsen der jüngere zu Gotha gethan[WS 1] / wegen Bepflantzung derer Strassen mit fruchtbahren auch andern leicht aufwachsenden Bäumen, mit nochmahligen ernsten Begehren dieses Inhalts den 13. April. 1695. wiederholet; Daß auf allen Strassen des Fürstenthums Gotha / wo noch dergleichen Bäume ermangeln / entweder tragend Obst / schwartze süsse Kirsch- und Nuß- oder andere bald in die Höhe steigende Bäume Linden / Eicheln, Buchen / und dergleichen / zu beyden Seiten aufs wenigste 5. Ruthen von einander gepflantzet / selbige von denen Eigenthums-Herren derer Acker welche es betrifft / auf ihre Kosten angeschafft / gesetzt / und damit weder das Vieh / daran Schaden thun / noch sonsten leichtlich Frevel an denen Stämmchen verübet werden könne / mit Zaun-Pfälen,

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  1. Vorlage: gegethan
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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica. Johann Friedrich Braun, Leipzig 1713, Seite 120. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Sylvicultura_oeconomica.pdf/136&oldid=- (Version vom 14.2.2021)