dringt ihr Glanz zu Dir, eine höhnende Lockung des Unmöglichen, eine vorwurfsvolle Anklage unsühnbarer Schuld.“
Also die Unterlassung von Buhlereien, denn das bedeutet doch die Spielerei mit den schüchternen und trotzigen Augen, ist Unterlassungssünde, welche der frivole Schreiber als unsühnbare Schuld bezeichnet. Und dieser Bußtag war der erste nach den Attentaten; der erste, nachdem in furchtbaren Freveln die Wunde unseres Volkes aufgebrochen war. Ist solch ein Artikel nicht selber ein Attentat auf die Sittlichkeit und Religion?
Im August d. J. war hier in Berlin die lutherische Conferenz versammelt; die Art, wie das Berliner Tageblatt darüber redete, war durchaus ordinär und gehässig.
„Nun saß die erlesene Streitschaar des Himmels auf den Rohrstühlen – eine stattliche Zahl, sie ging in die Hunderte. Welche Fülle salbungsvoller, scheindemüthiger, kampflustsprühender theologischer Gesichter! Neben der ländlich zugeschnittenen Figur des simplen Dorfpastors der schlankgebaute „Streber“ mit dem elegant gestutzten Backenbart, neben dem corpulenten, gutmüthig dreinschauenden Superintendenten aus Hinterpommern der finsterblickende Zelot vom „Generalstabe,“ außerdem ein kleines Contingent von der heiligen Sache zugethanen Laien.“
Noch dem „Originalbericht“ des „Berliner Tageblatts“ sei hier ein Platz eingeräumt:
Adolf Stoecker: Das moderne Judenthum in Deutschland. Wiegandt und Grieben, Berlin 1880, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Stoecker_Zwei_Reden.djvu/28&oldid=- (Version vom 23.2.2017)