Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Statutenänderung.
- Laut Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Rigibahngesellschaft vom 24. Februar 1888 werden die bisherigen §§ 23 und 28 der Statuten in folgender Weise abgeändert:
- Absatz 3 von Artikel 23 erhält folgenden abgeänderten Wortlaut:
- »Der Verwaltungsrath vertritt die Gesellschaft nach Aussen. Die Unterschrift Namens desselben und der Gesellschaft führen der Präsident oder Vizepräsident kollektiv mit einem weitern Mitgliede des Verwaltungsrathes.«
- Bei Absatz 3 von Artikel 28 wird der erste Satz, lautend: »Für die laufende Geschäftsbesorgung kann ihm der Verwaltungsrath die Unterschrift der Gesellschaft übertragen«, gestrichen.
- LUZERN, den 24. Februar 1888.
Beurkundung des zugezogenen öffentlichen beeidigten Schreibers:
M. Schürmann,
Gerichtsschreiber
des Bezirksgerichts Luzern.Für die Generalversammlung der Rigibahngesellschaft:
Der Vizepräsident:
Jost Weber.
Der Sekretär:
C. Stæhelin-Bucknor.
Empfohlene Zitierweise:
: Statuten der Rigibahn-Gesellschaft : vom 13. December 1884. , Basel 1884, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statuten_der_Rigibahn_Gesellschaft_(1884).pdf/23&oldid=- (Version vom 20.6.2023)
: Statuten der Rigibahn-Gesellschaft : vom 13. December 1884. , Basel 1884, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statuten_der_Rigibahn_Gesellschaft_(1884).pdf/23&oldid=- (Version vom 20.6.2023)