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oder pro Morgen ungefähr 9 Thlr. 20 Sgr.

An Beiträgen sind umgelegt worden

im Jahre 1861       980 Thaler
" " 1862 490 "

Nach dem Statut vom 12. Dezember 1859 werden die Angelegenheiten der Genossenschaft durch einen Vorsteher und vier Schöffen verwaltet. Das Meliorationsgebiet ist in drei Klassen getheilt, deren Beiträge je nach den ihnen durch die Entwässerung zufließenden Vortheilen abgestuft sind. Die durch das Statut in Aussicht genommene Bewässerung des Bruches, welche zur Winter- oder Frühjahrszeit vermittelst der Schleuse durch Rheinwasser geschehen soll, ist bis jetzt noch nicht zur Ausführung gebracht worden.

2. Die Genossenschaft für die Melioration der großen rothen Ley und des Uitflieth. Die zwischen den Heesen-Bergen, der Bönninghardt und den Labbecker Bergen befindliche, etwa 4000 Morgen umfassende Niederung leidet, ungeachtet sie mit Entwässerungsgräben nach dreien Richtungen hin versehen ist – nämlich nach dem alten Rhein bei Birten, nach Sonsbeck zu und nach der hohen Ley (cf. Abschnitt II Nr. 7) – wegen des sehr geringen Gefälles und ihrer Lage zwischen den genannten Bergen an schädlicher Nässe, so daß nicht nur die Wiesen versumpft sind, sondern auch an zahlreichen niedrigen Stellen die Erndte der Ackerländereien sehr häufig gefährdet oder beeinträchtigt wird, und die öffentlichen Wege hier und da zeitweilig unterlaufen. Bereits im Jahre 1857 hatte der Königliche Wasserbauinspector Grund im Auftrage der königlichen Regierung einen Plan zur Entwässerung dieser Niederung entworfen. Es war dabei die Bildung mehrerer Genossenschaften in Aussicht genommen, deren hauptsächlichste Aufgabe in dem Umbau der Brücken und der Erweiterung und Vertiefung der bereits vorhandenen Gräben bestehen sollte. Nach längeren Verhandlungen ist durch das Statut vom 16. Mai 1862 nunmehr eine dieser Genossenschaften in’s Leben getreten. Dieselbe umfaßt die Ländereien an der großen und kleinen rothen Ley, der Belien- der unteren Heidestraßenley und des Uitflieth mit einem Flächeninhalte von etwa 900 Morgen. Die vorzunehmenden Arbeiten, welche bereits in Angriff genommen sind, bestehen in der Regulirung der genannten Gräben, in dem Umbau und der Tieferlegung mehrerer Brücken, insbesondere derjenigen in der Furth’schen Straße und in der Correctur des oberen Theiles der hohen Ley, der Fortsetzung des Uitflieth. Das Meliorationsgebiet ist in zwei Theile getheilt, von denen der erste diejenigen Grundstücke, welche oberhalb des Grensdyks, der zweite diejenigen, welche unterhalb desselben liegen, umfaßt. Jene tragen zu allen Kosten bei, diese aber nur zu denjenigen, welche unterhalb des Grensdyks entstehen. Außerdem sind sämmtliche Grundstücke je nach den Vortheilen, welche sie von der Entwässerung zu erwarten haben, in drei Beitragsklassen eingetheilt. Die Angelegenheiten der Genossenschaft werden von einem Vorsteher und vier Schöffen geleitet. Sobald die Arbeiten ausgeführt und die Kosten berichtigt sind, wird die Genossenschaft aufgelöst und die Unterhaltung der Gräben geht alsdann auf die Adjacenten über.

Derjenige – übrigens kleine – Theil der ebenbezeichneten Niederung, welcher durch die Tackenley in die hohe Ley entwässert wird, ist von den betheiligten Grundbesitzern nach freier Übereinkunft durch Erbreiterung der erstgenannten Ley meliorirt worden. Für einen andern Bezirk von 626 Morgen, welcher durch die Veendyker und Winnenthaler Ley entwässert wird, steht die Bildung einer Genossenschaft bevor.

Außer den genannten ist noch die Bildung mehrerer anderer Entwässerungsgenossenschaften projektirt. Dieselben umfassen folgende Gebiete:

1. Die Niederungen von Crefeld und Hüls bis Camp, etwa 9900 Morgen enthaltend, welche durch den Niepkuhlen- und den Eyll’schen Kendel entwässert werden sollen. Von den betheiligten Grundbesitzern haben eine große Anzahl die Wahl von Deputirten zur Berathung des Projektes abgelehnt; andere haben zwar Deputirte gewählt, welche aber einstimmig ihre Zustimmung zur Ausführung des Projektes versagt haben.

2. Die Niederung von Tönisberg bis Rheurdt, etwa 2600 Morgen umfassend,

3. Die theilweise auch im Kreise Geldern gelegenen Wiesen am Nenneper Fleuth mit 500 Morgen,

4. die Niederungen im Moersgebiet von Uerdingen bis Rheinberg mit 2600 Morgen,

5. das Sonsbecker Stadtveen und die Pötten mit ungefähr 1300 Morgen, und

6. die Nagelstorfkuhle mit den umliegenden Wiesen, etwa 80 Morgen enthaltend.

Auch mit den Interessenten dieser Gebiete ist wegen Bildung von Genossenschaften unterhandelt worden; jedoch bis jetzt ohne Erfolg, da man sich theils von der Entwässerung keinen Vortheil versprach, theils die Kosten für zu hoch erachtete.