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constiuirt. Die Zahl der Bürgermeistereien wuchs hierdurch von 26 auf 29, welche, wie die nachstehende Übersicht darthut, von 16 Bürgermeistern verwaltet werden.

Name Wohnort Derselbe verwaltet die Bürgermeistereien
des Bürgermeisters
Meumann Moers
Moers Stadt und Moers Land
Varenkamp Orsoy
Orsoy Stadt, Orsoy Land u. Budberg
Clasen Rheinberg
Rheinberg Stadt, Rheinberg L. u. Ossenb.
Otto Xanten
Xanten
Fuchs Alpen
Alpen
Hasbach Homberg
Baerl, Homberg, Emmerich
Aventroth Büderich
Büderich und Veen
Sandkuhl Camp
Camp, Hörstgen und Vierquartieren
Germerdonk Capellen
Capellen
Pickhardt Friemersheim
Friemersheim
van Laak Sonsbeck
Labbeck und Sonsbeck
Jordans Marienbaum
Marienbaum
Haarbeck Neukirchen
Neukirchen und Vluyn
Wachsmund Repelen
Repelen
Wiedenbrueg Rheurdt
Rheurdt und Schaephuysen
Mostert Xanten
Wardt

Die Gemeinden, deren Ursprung sich hier wie anderwärts vielfach auf die Gemeinsamkeit von Eigenthums- und Nutzungsrechten an Grundstücken zurückführen läßt, sind in ihrem früheren Bestande nicht sämmtlich erhalten worden. So finden wir in der Cantonaleintheilung von 1798 noch die Ortschaften Hohenbudberg, Caldenhausen, Elverich, Büderich, Ginderich, Perrich, Werrich, Poll, Balberg, Labbeck, Hochbruch und Beeck, Lüttingen, Mörmter, Ursel, Wardt, Willich und Niederbruch als besondere Gemeinden aufgeführt, welche später mit benachbarten Gemeinden verschmolzen worden sind. Es gab ferner zwar schon vor der französischen Occupation größere Verwaltungs- und Gerichtsbezirke; die Eintheilung des ganzen Landes in Bürgermeistereien mit besonderem Haushalte, durch welche zwar die Verwaltung erleichtert, die Specialgemeinden aber in den Hintergrund gedrängt und der Staatsgewalt je mehr und mehr dienstbar gemacht wurden, rührt dagegen von den Franzosen her.

Die Bürgermeister und Beigeordneten der Städte werden von den Stadtverordneten gewählt und von der Königlichen Regierung bestätigt. Von dem durch § 66 der Städteordnung eingeräumten Rechte, mit Genehmigung der Königlichen Regierung einen collegialischen Magistrat einzuführen, hat nur Rheinberg Gebrauch gemacht. Folgendes sind die Zahlen der in den Städten fungirenden Communalbeamten (mit Ausnahme der schon anderswo erwähnten Lehrer, Armenärzte und Hebammen).

Städte Bürger-
meister
Beigeordnete Schöffen Commu-
nal-
empfänger
Polizeidiener,
Feldhüter,
Stadtboten
Canal-
aufseher
Nacht-
wächter
Moers 1 2 1 1 2
Orsoy 1 2 1 1 1
Rheinberg 1 1 2 1 2 1 2
Xanten 1 2 1 3 2

Diese Beamten sind mit Ausnahme der Beigeordneten und Schöffen (nur der erste Beigeordnete von Orsoy erhält für die Führung der Civilstandsregister eine kleine Entschädigung) sämmtlich besoldet.